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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Erfolgreiche Vermittlung beim neuen Lohnausweis

Bern (ots)

24. Nov 2004 (EFD) Der neue Lohnausweis kann auf den
1. Januar 2006 eingeführt werden. Darauf haben sich heute Vertreter 
des Schweizerischen Gewerbeverbandes, der economiesuisse, des 
Arbeitgeberverbandes und der Konferenz der kantonalen 
Finanzdirektoren unter Vermittlung von Bundesrat Hans-Rudolf Merz 
geeinigt. Die Wirtschaftsverbände hatten sich zunächst gegen die 
Einführung des neuen Lohnausweises gewehrt. Sie sehen aber ein, dass 
ein gewisser Handlungsbedarf besteht, obschon der administrative 
Mehraufwand beträchtlich ist. Nun liegt eine verhältnismässige und 
praktikable Lösung vor, die der Steuergerechtigkeit Rechnung trägt 
und von allen Beteiligten akzeptiert wird.
Das Formular Lohnausweis für die Steuererklärung, von dem es 
verschiedene kantonale Varianten gibt, ist vor mehr als 30 Jahren 
geschaffen worden. Die Vereinheitlichung der Lohnausweise für die 
ganze Schweiz ist eine Folge des Steuerharmonisierungsgesetzes. 
Zuständig für die Gestaltung des Lohnausweises ist die 
Schweizerische Steuerkonferenz (SSK), die Vereinigung 
schweizerischer Steuerbehörden. Ein erster Entwurf der SSK für einen 
neuen Lohnausweis wurde von der Wirtschaft stark kritisiert. Die SSK 
nahm die Bedenken der Wirtschaftsverbände ernst und überarbeitete 
ihren Entwurf, doch fand auch diese Fassung keine restlose 
Zustimmung.
Bei den letzten umstrittenen Punkten konnte folgende Einigung 
erzielt werden:
  • Behandlung der geltenden Spesenregelungen: Bereits von den Steuerbehörden genehmigte Spesenregelungen und -pauschalen sowie die damit verbundene Praxis müssen mit dem neuen Lohnausweis grundsätzlich nicht neu überprüft werden. Sachlich begründete Abweichungen für firmenspezifische Situationen (z.B. Geschäftswagen, Aus- und Weiterbildung, Umzugskosten) sollen weiterhin in firmenindividuellen Spesenreglementen möglich sein. Es gelten weiterhin die bisherigen Verfahren zu ihrer Anpassung. Den Kantonen wird empfohlen, namentlich in der Übergangszeit zum neuen Lohnausweis eine kulante Haltung einzunehmen.
  • Regelung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen: Maximal 1 % des Kaufpreises (abzüglich Mehrwertsteuer) müssen pro Monat als zusätzliches Einkommen deklariert werden. Abweichungen nach unten sind möglich, wofür die kantonalen Steuerbehörden zuständig sind.
  • Frist für die Einführung des neuen Lohnausweises: Der neue Lohnausweis wird ab dem 1. Januar 2005 freiwillig und als Testjahr und ab 2006 generell eingeführt.
  • Beiträge an die Aus- und Weiterbildung: Beträge eines Arbeitgebers für Aus- und Weiterbildungskurse von über 12'000 Franken pro Jahr sind zu deklarieren. Die Weiterbildungskosten bleiben voll abzugsfähig.
Die an der Einigungsverhandlung beteiligten Kantons- und 
Verbandsvertreter zeigten sich erleichtert, dass das lange 
Seilziehen endlich beendet werden konnte. Sie dankten Bundesrat Merz 
für seine Vermittlung. Sie bekräftigten auch ihren Willen, die 
bereits bestehende Gemischte Arbeitsgruppe mit Wirtschafts-und 
Kantonsvertretern weiterzuführen. Damit wird die 
wirtschaftsverträgliche Umsetzung des neuen Lohnausweises begleitet 
und auch allfällig neue Probleme können behandelt werden. Dies gilt 
insbesondere für mögliche Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der 
Einführung. Während des Testjahrs sollen Erfahrungen systematisch in 
der Gemischten Arbeitsgruppe analysiert und soweit notwendig 
umgesetzt werden.
Keinen Einfluss hat die Einigungsverhandlung vorerst auf die 
Behandlung hängiger Vorstösse im Parlament. Dort sind mehrere 
Parlamentarische Initiativen eingereicht worden. Für die 
Wirtschaftsverbände steht dabei namentlich die Prüfung der Frage der 
Kompetenzregelung der SSK im Vordergrund. Die Lösung könnte darin 
bestehen, dass die FDK die Verantwortung für die formelle Kompetenz 
zur definitiven Inkraftsetzung des Lohnausweises übernimmt.
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
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