Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Erfolgreiche Vermittlung beim neuen Lohnausweis
Bern (ots)
24. Nov 2004 (EFD) Der neue Lohnausweis kann auf den 1. Januar 2006 eingeführt werden. Darauf haben sich heute Vertreter des Schweizerischen Gewerbeverbandes, der economiesuisse, des Arbeitgeberverbandes und der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren unter Vermittlung von Bundesrat Hans-Rudolf Merz geeinigt. Die Wirtschaftsverbände hatten sich zunächst gegen die Einführung des neuen Lohnausweises gewehrt. Sie sehen aber ein, dass ein gewisser Handlungsbedarf besteht, obschon der administrative Mehraufwand beträchtlich ist. Nun liegt eine verhältnismässige und praktikable Lösung vor, die der Steuergerechtigkeit Rechnung trägt und von allen Beteiligten akzeptiert wird.
Das Formular Lohnausweis für die Steuererklärung, von dem es verschiedene kantonale Varianten gibt, ist vor mehr als 30 Jahren geschaffen worden. Die Vereinheitlichung der Lohnausweise für die ganze Schweiz ist eine Folge des Steuerharmonisierungsgesetzes. Zuständig für die Gestaltung des Lohnausweises ist die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK), die Vereinigung schweizerischer Steuerbehörden. Ein erster Entwurf der SSK für einen neuen Lohnausweis wurde von der Wirtschaft stark kritisiert. Die SSK nahm die Bedenken der Wirtschaftsverbände ernst und überarbeitete ihren Entwurf, doch fand auch diese Fassung keine restlose Zustimmung.
Bei den letzten umstrittenen Punkten konnte folgende Einigung erzielt werden:
- Behandlung der geltenden Spesenregelungen: Bereits von den Steuerbehörden genehmigte Spesenregelungen und -pauschalen sowie die damit verbundene Praxis müssen mit dem neuen Lohnausweis grundsätzlich nicht neu überprüft werden. Sachlich begründete Abweichungen für firmenspezifische Situationen (z.B. Geschäftswagen, Aus- und Weiterbildung, Umzugskosten) sollen weiterhin in firmenindividuellen Spesenreglementen möglich sein. Es gelten weiterhin die bisherigen Verfahren zu ihrer Anpassung. Den Kantonen wird empfohlen, namentlich in der Übergangszeit zum neuen Lohnausweis eine kulante Haltung einzunehmen.
- Regelung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen: Maximal 1 % des Kaufpreises (abzüglich Mehrwertsteuer) müssen pro Monat als zusätzliches Einkommen deklariert werden. Abweichungen nach unten sind möglich, wofür die kantonalen Steuerbehörden zuständig sind.
- Frist für die Einführung des neuen Lohnausweises: Der neue Lohnausweis wird ab dem 1. Januar 2005 freiwillig und als Testjahr und ab 2006 generell eingeführt.
- Beiträge an die Aus- und Weiterbildung: Beträge eines Arbeitgebers für Aus- und Weiterbildungskurse von über 12'000 Franken pro Jahr sind zu deklarieren. Die Weiterbildungskosten bleiben voll abzugsfähig.
Die an der Einigungsverhandlung beteiligten Kantons- und Verbandsvertreter zeigten sich erleichtert, dass das lange Seilziehen endlich beendet werden konnte. Sie dankten Bundesrat Merz für seine Vermittlung. Sie bekräftigten auch ihren Willen, die bereits bestehende Gemischte Arbeitsgruppe mit Wirtschafts-und Kantonsvertretern weiterzuführen. Damit wird die wirtschaftsverträgliche Umsetzung des neuen Lohnausweises begleitet und auch allfällig neue Probleme können behandelt werden. Dies gilt insbesondere für mögliche Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Einführung. Während des Testjahrs sollen Erfahrungen systematisch in der Gemischten Arbeitsgruppe analysiert und soweit notwendig umgesetzt werden.
Keinen Einfluss hat die Einigungsverhandlung vorerst auf die Behandlung hängiger Vorstösse im Parlament. Dort sind mehrere Parlamentarische Initiativen eingereicht worden. Für die Wirtschaftsverbände steht dabei namentlich die Prüfung der Frage der Kompetenzregelung der SSK im Vordergrund. Die Lösung könnte darin bestehen, dass die FDK die Verantwortung für die formelle Kompetenz zur definitiven Inkraftsetzung des Lohnausweises übernimmt.
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Kommunikation Bundesgasse 3 CH-3003 Bern http://www.efd.admin.ch