Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Teilrevision Bundespersonalverordnung und Anpassung Sozialplan
Bern (ots)
22. Dez 2004 (EFD) Die Bundespersonalverordnung und der Sozialplan für die Bundesverwaltung sind angepasst worden. Die Änderungen treten auf den 1. Januar 2005 in Kraft.
Die Bundespersonalverordnung (BPV) wurde zusammen mit dem Bundespersonalgesetz (BPG) am 1. Januar 2002 in Kraft gesetzt. Sie regelt die Arbeitsverhältnisse des Personals der Bundesverwaltung. BPV und BPG lösten damals das Beamtenrecht ab und machten Schluss mit der Wahl der Bundesbeamten für die Dauer von vier Jahren.
Die Personalverbände des Bundespersonals wurden konsultiert und tragen die Änderungen mit.
Bundespersonalverordnung Art. 52 a
Art. 52a sieht im Falle einer Rückstufung der Funktion eine Lohngarantie von zwei Jahren vor. Tritt die Tieferbewertung nach dem 55. Altersjahr ein, erstreckt sich die Lohngarantie bis zur Pensionierung. In beiden Fällen wird kein Teuerungsausgleich mehr ausgerichtet.
Bundespersonalverordnung Art. 79
Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren erhalten bei einer Kündigung durch den Bundesrat wegen Wegfalls der gedeihlichen Zusammenarbeit neu einen Jahreslohn als Abgangsentschädigung statt wie bisher bis zu drei Jahreslöhnen.
Bundespersonalverordnung Art. 116a (neu)
Höhere Kader, welche am 1. Juni 2003 (Stichdatum für das Inkrafttreten der neuen Vorsorgepläne der PUBLICA) das 55. Altersjahr erreicht haben, erhalten allfällige Lohnerhöhungen in Form einer Sonderzulage. Diese wird im Ergänzungsplan (Beitragsprimat), nicht im Kernplan (Leistungsprimat) versichert.
Sozialplan für die Bundesverwaltung vom Februar 2002
Die Zuweisung einer anderen Funktion gilt als zumutbar, wenn diese nicht mehr als 3 Lohnklassen tiefer eingereiht ist und der Arbeitsweg zwischen Wohn- und Arbeitsort mit den öffentlichen Verkehrsmitteln von Tür zu Tür höchstens zwei Stunden beträgt.
Die Lohngarantie bei einer Senkung des Beschäftigungsgrades wird von 2 Jahren auf 9 Monate reduziert.
Auskunft für Medienschaffende: Thierry Borel, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 11 Corinne Raschlé, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 30
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