Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
Aenderungen des Landesversorgungsrechts treten am 1. Juli 2001 in Kraft
Bern (ots)
Der Bundesrat hat beschlossen, das geänderte Landesversorgungsgesetz (LVG) auf den 1. Juli 2001 in Kraft zu setzen. Auf den selben Zeitpunkt treten die Aenderungen der Organisations und der Vorratshaltungsverordnung sowie die neue Getreidepflichtlagerverordnung in Kraft.
Am 24. März 2000 haben die Eidgenössischen Räte das Getreidegesetz aufgehoben und verschiedene Aenderungen des Landesversorgungsgesetzes beschlossen. Ausgangspunkt war die im Rahmen der Agrarpolitik 2002 vorgenommene Liberalisierung der Getreidemarktordnung.
Die Aenderungen des Landesversorgungsgesetzes haben entsprechende Neuerungen in der Vorratshaltungs und in der Organisationsverordnung der wirtschaftlichen Landesversorgung zur Folge. Die revidierte Vorratshaltungsverordnung nimmt insbesondere Rücksicht auf die gewandelten Bedürfnisse der Wirtschaft. So können künftig Dritte wie Lagerhausgenossenschaften selbständig an Stelle des Lagerpflichtigen Pflichtlager halten. Durch die Einführung dieser so genannten stellvertretenden Pflichtlagerhaltung soll der Ausnützungsgrad der vorhandenen Lagerinfrastrukturen erhöht und die Kosten der Pflichtlagerhaltung weiter reduziert werden. Um künftig rascher auf Versorgungsengpässe reagieren zu können, hat der Bundesrat vorsorglich seine Kompetenz zur Freigabe von Pflichtlagern im Falle schwerer Mangellagen an das EVD delegiert.
Die Anpassungen der Organisationsverordnung tragen vor allem den Grundsätzen der Regierungs und Verwaltungsreorganisation Rechnung. Durch eine stufengerechte Delegation bestehender Aufgaben sollen der Bundesrat und das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement weiter entlastet werden. Die allgemeine politische und wirtschaftliche Entwicklung hat zudem Anpassungen an die gewandelten Wirtschaftsstrukturen nötig gemacht.
Mit der Aufhebung des Getreidegesetzes unterliegen die Getreidepflichtlager nunmehr dem Landesversorgungsrecht. Die Getreidepflichtlagerverordnung bildet die neue rechtliche Grundlage für die Pflichtlagerhaltung in diesem Sektor. Die teilweise Aeufnung der Getreidepflichtlager aus der Inlandproduktion führt zu einer grundsätzlichen Neuausrichtung der heute im Landesversorgungsrecht noch ausschliesslich auf dem Import beruhenden Pflichtlagerhaltung. Neben den Importeuren sind auch die Müller zur Anlegung von Getreidelagern verpflichtet.
Kontakt:
Michael Eichmann, Chef Sektion Recht, Bundesamt für wirtschaftliche
Landesversorgung (BWL), Tel. +41 31 322 21 59;
Peter Graf, Chef Sektion Pflichtlager, Bundesamt für wirtschaftliche
Landesversorgung (BWL), Tel. +41 31 322 21 84.