Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Freigabe der Arbeitsbeschaffungsreserven
(ots)Das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement hat nach Anhörung der Kantone und der Spitzenverbände der Wirtschaft die Arbeitsbeschaffungsreserven bis Mitte Oktober 2003 freigegeben. Rund 1000 Unternehmen werden damit ermächtigt, ihre bislang blockierten Mittel im Umfang von insgesamt 350 Millionen Franken für Massnahmen mit investivem Charakter einzusetzen. Mit der allgemeinen Freigabe dieser bisher gebundenen Mittel wird der Handlungsspielraum dieser Unternehmen vergrössert. Die letzte allgemeine Freigabe war im Oktober 1998 beschlossen worden.
Die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven sind ein konjunkturpolitisches Instrument, das auf Freiwilligkeit beruht. Sie sollen mithelfen, eine ausgeglichene Beschäftigung zu fördern oder die längerfristige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu stärken. Unternehmen, welche einen Teil ihres Gewinnes auf ein verzinsliches Sperrkonto beim Bund oder bei den Banken einlegen, können die Einlage im Zeitpunkt der Reservenbildung vom steuerbaren Reinertrag abziehen. Die Unternehmen sind in ihrem Entscheid frei, ob sie die Reserven bei einer allgemeinen Freigabe auflösen wollen.
Für den Freigabeentscheid massgebend war für das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement auch die gegenüber den Unternehmen eingegangene Verpflichtung, die freiwillig gebildeten Arbeitsbeschaf- fungsreserven freizugeben, wenn Beschäftigungsschwierigkeiten drohen oder wenn solche bereits eingetreten sind.
Für weitere Auskünfte: Max Zumstein, seco, Tel. 031/ 322 21 17, und Jules Biétry, seco, Tel. 031 322 62 72