Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz)
(ots)Der Bundesrat hat am 30. Oktober 2002 beschlossen, das Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz) auf den 1. Januar 2003 in Kraft zu setzen. Das Embargogesetz bildet die Grundlage, um der Einhaltung des Völkerrechts dienende internationale Sanktionen nichtmilitärischer Art, die von der UNO, der OSZE oder den wichtigsten schweizerischen Handelspartnern, insbesondere der EU und ihren Mitgliedstaaten, erlassen worden sind und von der Schweiz mitgetragen werden, durch den Erlass entsprechender Massnahmen in der Schweiz durchzusetzen. Bisher stützten sich solche Sanktionsmassnahmen direkt auf die Bundesverfassung ab.
Das Gesetz ist technischer Art; es enthält weder neutralitätsrechtliche Vorschriften noch Bestimmungen neutralitätspolitischer Art. Es ist ein Rahmengesetz, welches dem Bundesrat erlaubt, international abgestützte Sanktionen mit adäquaten Massnahmen und Kontroll- sowie Vollzugsvorschriften durchzusetzen. Das Embargogesetz wurde am 22. März 2002 vom Parlament verabschiedet. Die Referendumsfrist ist am 18. Juli 2002 ungenutzt abgelaufen.
Zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Embargogesetzes werden die gegenwärtig geltenden acht Embargoverordnungen geändert. Es handelt sich dabei um rein formelle Anpassungen an das Embargogesetz, welche keinen Einfluss auf die zur Zeit geltenden Sanktionsmassnahmen haben werden.
Bern, 30. Oktober 2002
Für weitere Auskünfte: Roland E. Vock, seco, Exportkontrollpolitik und Sanktionen, Tel. 031 324 07 61 Robin Tickle, Chef des Kommunikationsdienstes EVD, Tel. 031 322 20 25