Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Anreizsystem verbessert Datenqualität der Tierverkehrsdatenbank
(ots)Der Bundesrat hat heute mit der Änderung von drei Verordnungen die Grundlagen für mehr Qualität bei der Tierverkehrsdatenbank (TVD) gelegt: Ein Bonus-Malus-System soll die Meldedisziplin der Rindviehhalter und der Schlachtbetriebe erhöhen und damit die Datenqualität insgesamt verbessern.
Voraussetzung für eine lückenlose Tierverkehrskontrolle (TVK) ist eine funktionierende Tierverkehrsdatenbank. Meldungen bezüglich Zu- und Abgänge der Tiere von der Geburt bis zur Schlachtung sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Meldedisziplin und damit die Datenqualität sind jedoch bei der seit dem 1. Dezember 1999 betriebenen TVD noch ungenügend. Mit einem Bonus-Malus-System soll sie jetzt verbessert werden: Der Anreiz (Bonus) besteht darin, dass die Beiträge des Bundes an die Mehrkosten für die Entsorgung von Schlachtabfällen nicht mehr an die Entsorgungsbetriebe, sondern an korrekt meldende Rindviehhalter und Schlachthöfe ausbezahlt werden. Bezahlt werden 13 Franken pro korrekte Geburts- und Schlachtmeldung. Für fehlende oder mangelhafte Meldungen wird eine Bearbeitungsgebühr (Malus) erhoben.
Die heutige Form der Beitragszahlungen an die Entsorgungsbetriebe, mit denen der BSE-bedingte Mehraufwand abgegolten wird, wirkt sich längerfristig wettbewerbs- und innovationshemmend aus. Die Regelung ist befristet. Der Bundesrat hat in der Agrarpolitik 2007 eine Dauerlösung vorgeschlagen, deren Finanzierung mit neuen Einnahmen aus der Versteigerung der Fleischimportkontingente gekoppelt ist. Im Sinne einer Übergangsregelung soll das Anreizsystem bereits für 2003 eingeführt werden.
Höhere Abgaben für Ohrmarken (fünf statt zwei Franken) sowie eine zusätzliche Gebühr von zwei Franken bei der Schlachtung bilden die Basis für eine nachhaltige finanzielle Konsolidierung der TVD. Der Abbau von Doppelspurigkeiten, beispielsweise bei den Geburtmeldungen oder beim Tierverzeichnis, soll den administrativen Aufwand der Tierhalter vermindern und zur Verbesserung der Datenqualität beitragen. Dazu werden die TVD-Daten künftig auch anderweitig genutzt, etwa von Zuchtorganisationen, Labelprogrammen oder vom Bund bei den Zusatzkontingenten.
Bern, 20. November 2002 Für weitere Auskünfte: Bundesamt für Landwirtschaft, Direktionsstab, Vizedirektor Jacques Chavaz, Tel. 031 322 25 02