Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Pressemitteilung - 07.03.2003 Strafverfahren Käseunion: Bundesrat ficht Einstellung nicht an
(ots)Der Bundesrat wird die Einstellung des Strafverfahrens durch die Bundesanwaltschaft nicht anfechten. Er beauftragt aber die Schweizerische Käseunion AG in Liq. allfällige zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Der Bundesrat hat die Erwägungen der Bundesanwaltschaft, die zur Einstellung eines Strafverfahrens gegen Verantwortliche der ehemaligen Käseunion führten, zur Kenntnis genommen und darauf gestützt eine allfällige Beschwerde als aussichtslos beurteilt. Die Beschuldigten der Käseunion waren 1995 in ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren einbezogen worden unter anderem wegen des Verdachts auf Veruntreuung und Urkundenfälschung im Zusammenhang mit Käseausfuhren in die Europäische Union.
Der Bundesrat hat hingegen den Verwaltungsrat der Käseunion AG in Liq. beauftragt, allfällig mögliche zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Im Vordergrund steht dabei die mögliche Rückerstattung von Geschenken durch einen damaligen Mitarbeiter, soweit damit gegen die arbeitsrechtliche Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber verstossen wurde.
Auskünfte: Bundesamt für Landwirtschaft, Sektion Information, Jürg Jordi, Tel. 031 322 81 28