Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Revision der Bankenverordnung: Vernehmlassungsergebnisse und weiteres Vorgehen
Bern (ots)
17. Jan 2003 (EFD) Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) bereitet im Auftrag des Bundesrates eine Revision von Artikel 3a der Bankenverordnung vor. Die Revision betrifft erstens die vorgeschlagene Abschaffung der Betriebssparkassen und zweitens eine Erleichterung der Mittelbeschaffung für nicht im Finanzbereich tätige Vereine, Stiftungen und Genossenschaften. In Kenntnis der heute veröffentlichten Vernehmlassungsergebnisse hat das EFD weiter ein Expertengutachten zu den Auswirkungen einer Abschaffung der Betriebssparkassen in Auftrag gegeben.
Die vorgeschlagene Abschaffung der Betriebssparkassen steht im Zusammenhang mit dem Swissair-Debakel, das die Notwendigkeit einer Überprüfung der heutigen Regelung aufgezeigt hat. Die Einlegerinnen und Einleger bei Betriebssparkassen verfügen im Falle des Konkurses bzw. der Nachlassstundung lediglich über eine Drittklassforderung. Zudem unterstehen diese Kassen nicht der Aufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission. Diese unbefriedigende Situation hat zu zwei parlamentarischen Vorstössen geführt, welche die Überprüfung des rechtlichen Status der Betriebssparkassen (Art. 3a Abs. 4 Bst. e Bankenverordnung) fordern.
Das vom EFD zu dieser Frage durchgeführte Vernehmlassungsverfahren hat ergeben, dass die Abschaffung der Betriebssparkassen von den meisten Kantonen, allen politischen Parteien sowie dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund und der Schweizerischen Bankiervereinigung befürwortet wird. Hingegen lehnen diejenigen Unternehmen, die selber Betriebssparkassen führen, den Vorschlag ab. Sie weisen zur Begründung auf die aus Mitarbeiter- und Unternehmersicht vorhandenen Vorteile der Betriebssparkassen sowie auf die kapitalmarktbedingten Schwierigkeiten einer notwendigen Umschuldung hin und schlagen andere Massnahmen zur Minderung des Verlustrisikos bzw. der Verbesserung des Einlegerschutzes vor.
Das Teilprojekt Betriebssparkassen ist sehr komplex, da es nicht zuletzt verschiedene volkswirtschaftliche Fragen aufwirft. Zurzeit sind die Daten über die existierenden Betriebssparkassen noch unvollständig. Zur Komplettierung der Daten und zur Beantwortung der ökonomisch relevanten Fragen hat das EFD ein externes Gutachten in Auftrag gegeben; gestützt darauf soll dann der Entscheid über das Revisionsvorhaben gefällt werden.
Die zweite Änderung, welche die Eidgenössische Bankenkommission beantragt (Art. 3a Abs. 4 Bst. d Bankenverordnung), soll Vereinen, Stiftungen und Genossenschaften, welche nicht im Finanzbereich tätig sind, die Finanzierung ihrer Vorhaben erleichtern. Die heutige Regelung benachteiligt Vereine und Stiftungen gegenüber Genossenschaften. Bezüglich Genossenschaften besteht der Grundsatz, dass Einlagen von Genossenschaftern dann keine Publikumseinlagen sind, wenn die Genossenschaft in keiner Weise im Finanzbereich tätig ist. Die vorgeschlagene Revision soll Vereine, Stiftungen und Genossenschaften in diesem Bereich gleichstellen. Gemäss revidiertem Text sind Einlagen von beliebigen Einlegern - also etwa nicht nur von Vereinsmitgliedern oder Genossenschaftern - bei allen drei Organisationsformen keine Publikumseinlagen, solange die Organisationen einen ideellen Zweck oder die gemeinsame Selbsthilfe verfolgen und in keiner Weise im Finanzbereich tätig sind.
Im Vernehmlassungsverfahren wurde dieser Änderungsvorschlag weit überwiegend begrüsst. Jedoch liessen sich in Bezug auf die Kontrollierbarkeit der neuen Regelung diverse kritische Stimmen vernehmen. Sie schlagen Massnahmen vor, um sicherzustellen, dass die Einlagen nicht gewinnorientiert angelegt werden.
Auskunft: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement, Tel. 031 322 60 18
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