Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Änderung der Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak
Bern (ots)
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Verordnung über Wirtschafts-massnahmen gegenüber der Republik Irak abzuändern. Neu wurde eine Bestimmung aufgenommen, nach welcher sämtliche Gelder gesperrt sind, die sich im Besitz oder unter Kontrolle der irakischen Regierung oder von Unternehmen privaten oder öffentlichen Rechts mit Sitz im Irak befinden. Gelder, von denen anzunehmen ist, dass sie unter diese Sperre fallen, müssen dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) unverzüglich gemeldet werden.
Es ist verboten, der irakischen Regierung, irakischen Unternehmen privaten oder öffentlichen Rechts oder Unternehmen, die sich unter deren Kontrolle befinden, Gelder zu überweisen oder sonstwie direkt oder indirekt zur Verfügung zu stellen. Ferner ist jegliche Überweisung von Geldern in den Irak untersagt.
Bereits bisher beinhaltete die Verordnung ein Verbot, Gelder an die irakische Regierung, an private oder öffentliche Unternehmen sowie an Privatpersonen im Irak zu überweisen. Zudem waren jegliche Zahlungen und Darlehen an irakische natürliche oder juristische Personen privaten oder öffentlichen Rechts im Zusammenhang mit Handelsgeschäften untersagt. Mit diesen Bestimmungen setzte die Schweiz die vom UNO-Sicherheitsrat am 6. August 1990 mit Resolution 661 beschlossenen Massnahmen um.
Aufgrund des Irak-Konfliktes und der Unsicherheit bezüglich der Nachkriegsstrukturen hat der Bundesrat beschlossen, die de facto bereits bestehende Blockierung irakischer Gelder zu verschärfen, d.h. diese Gelder auch de iure zu sperren sowie eine Meldepflicht einzuführen. Damit wird jegliches Abziehen irakischer Guthaben aus der Schweiz verunmöglicht. Diese Massnahmen erleichtern den Transfer dieser Guthaben an ihre rechtmässigen Besitzer nach dem Ende des Krieges. Dies würde auf der Basis einer neuen Resolution des Uno- Sicherheitsrates erfolgen.
Die Verordnungsänderung tritt am 10. April 2003 in Kraft. Der Verordnungstext ist auf der Internetseite des seco einsehbar (www.seco-admin.ch > Aussenwirtschaftspolitik, > Exportkontrollen und Sanktionen, > Sanktionen).
Auskünfte: seco, Exportkontrollpolitik und Sanktionen, Othmar Wyss, Tel. 031/324 09 16