Verwertung von Urheberrechten
Vaduz (ots)
Verschiedene Unternehmen, Vereine und Institutionen wurden in der vergangenen Woche von der Verwertungsgesellschaft ProLitteris zwecks statistischer Erhebungen kontaktiert. Die Verwertungsgesellschaft ProLitteris ist berechtigt, in Liechtenstein solche statistischen Erhebungen zur Verwertung von Urheberrechten durchzuführen. Aus diesem aktuellen Anlass informiert das Amt für Volkswirtschaft nochmals über die rechtliche Situation im Bereich des Geistigen Eigentums, insbesondere die Verwertung von Urheberrechten.
Aus dem EWR-Abkommen und dem Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS) ergab sich die Verpflichtung zur Umsetzung abkommensspezifischer Regelungen im Bereich des Geistigen Eigentums. Diese Bestimmungen wurden im Gesetz vom 19. Mai 1999 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG), LGBl. 1999 Nr. 160, umgesetzt. Dieses Gesetz regelt den Schutz der Urheber von Werken der Literatur und Kunst, den Schutz der ausübenden Künstler, der Regisseure, der Produzenten von Ton- und Tonbildträgern sowie der Sendeunternehmen und die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften sowie deren Aufsicht. Die Verordnung über das Urheberrecht, LGBl. 1999 Nr. 253, regelt die kollektive Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften sowie die Massnahmen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren, deren Verbreitung im Inland gegen das Urheberrecht oder verwandte Schutzrechte verstösst.
Alle in Liechtenstein tätigen Verwertungsgesellschaften (SUISA, Pro Litteris, SUISSIMAGE, SWISSPERFORM) sind gemäss Gesetz verpflichtet, eine inländische ladungsfähige Adresse zu benennen. Für alle vier Gesellschaften ist dies die Firma REVIKON Kontroll- und Beratungsaktiengesellschaft, Aeulestrasse 60, Postfach 651, 9490 Vaduz.
Die Konzessionen wurden erstmalig für eine Dauer vom 23. Juli 1999 bis zum 22. Juli 2002 erteilt und am 23. Juli 2002 für 5 weitere Jahre bis zum 22. Juli 2007 verlängert. Die zum Zeitpunkt der Konzessionserteilung geltenden Tarife wurden durch das Amt für Volkswirtschaft genehmigt. Diese Genehmigung gilt bis zu ihrer Neufassung, längstens jedoch für die Dauer dieser Konzession. Die vollständigen Tarife sind bei den Verwertungsgesellschaften selbst und bei der von der Konzessionsinhaberin bezeichneten Stelle (REVIKON Kontroll- und Beratungsaktiengesellschaft) zu erhalten. Alle Fragen rund um die eingangs erwähnten statistischen Erhebungen können direkt an die jeweils zuständige Verwertungsgesellschaft gerichtet werden. Im konkreten Anlassfall ist dies die Verwertungsgesellschaft ProLitteris.
Angaben zu den Konzessionsinhaberinnen:
SUISA, Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke, Bellariastrasse 82, Postfach 782, CH-8038 Zürich Tel: +41/1/485'66'66 / Fax: +41/1/482'43'33 www.suisa.ch suisa@suisa.ch Konzession für die Verwertung der ausschliesslichen Rechte zur Aufführung und Sendung nichttheatralischer Werke der Musik sowie zur Herstellung von Ton- und Tonbildträgern solcher Werke im FL nach Art. 50-53 URG
ProLitteris, Schweizerische Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst, Universitätstrasse 94-96, CH-8033 Zürich Tel: +41/1/368'15'15 / Fax: +41/1/368'15'68 Infoline: +41/1/368'15'50 www.prolitteris.ch mail@prolitteris.ch Konzession für die Verwertung der Urheberrechte an Werken der Literatur und bildenden Kunst in Liechtenstein nach Art. 50-53 URG
SUISSIMAGE, Schweizerische Gesellschaft für die Urheberrechte an audiovisuellen Werken, Neuengasse 23, CH- 3001 Bern Tel: +41/31/312'11'06 / Fax: +41/31/311'21'40 www.suissimage.ch mail@suissimage.ch Konzession für die Verwertung der Urheberrechte an audiovisuellen Werken - sowie in Vertretung der SSA (Société Suisse des Auteurs) - für wort- und musikdramatische Werke im FL nach Art. 50-53 URG
SWISSPERFORM, Gesellschaft für Leistungsschutzrechte, Utoquai 43, Postfach 221, CH-8024 Zürich Tel: +41/1/261'50'10 / Fax: +41/1/260'41'35 www.swissperform.ch info@swissperform.ch Konzession für die Verwertung der verwandten Schutzrechte der ausübenden KünstlerInnen, der ProduzentInnen von Ton- und Tonbildträgern sowie der Sendeunternehmen im FL nach Art. 50-53 URG
Kontakt:
Amt für Volkswirtschaft
Sandra Röthlin
Tel. +423/236'62'93
Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22,
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 567 23. Oktober 2002
(SDA-ATS//)
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