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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Zusätzliche Massnahmen für trockenheitsbedingte Härtefälle in der Landwirtschaft

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute zusätzliche Massnahmen für
Härtefälle, die als Folge des trockenen Sommers 2003 in der 
Schweizer Landwirtschaft auftreten, beschlossen. In begründeten 
Fällen wird die Reduktion der Direktzahlungen auf Grund der 
geringeren Tierbestände im Jahr 2004 teilweise ausgeglichen. 
Darlehen im Rahmen der Betriebshilfe werden dazu beitragen, grössere 
Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Beide Massnahmen können im 
Rahmen der bestehenden Agrarkredite umgesetzt werden.
Die Trockenheit hat negative Auswirkungen auf die Einnahmen der 
Landwirtschaft in drei Bereichen: Erhöhung der Produktionskosten 
durch zusätzliche Futterzukäufe, Einnahmeausfälle durch tiefere 
Produzentenpreise und quantitative Mindererträge. Das Bundesamt für 
Landwirtschaft (BLW) schätzt, dass sich die Schäden in den betroffen 
Regionen auf rund 350 Millionen Franken belaufen, wovon rund 280 
Millionen den Bereich Raufutterproduktion und Tierhaltung betreffen. 
Wegen den ausserordentlichen Futterzukäufen sind bei zahlreichen 
Betrieben ernsthafte Liquiditätsengpässe aufgetreten. Zusätzlich 
müssen verschiedene Betriebe mit weniger Direktzahlungen rechnen, 
weil sie ausserplanmässig Tiere verkaufen mussten.
Der Bundesrat gleicht für jene Tierhalter die wegen der Trockenheit 
ihre Tierbestände stark reduzieren mussten, die dadurch erfolgte 
Reduktion der Direktzahlungen des Jahres 2004 teilweise aus. Damit 
soll vermieden werden, dass Viehbestände der Direktzahlungen wegen 
und trotz Futtermangel zu früh wieder aufgestockt werden. Zudem 
sollen zur Überbrückung gravierender Liquiditätsschwierigkeiten 
rückzahlbare Betriebshilfe-Darlehen mit einem vereinfachten 
Verfahren ausgerichtet werden. Die zusätzlichen Massnahmen werden im 
Rahmen der bestehenden Landwirtschaftskredite ergriffen. Für den 
Bund entstehen keine zusätzlichen Ausgaben.
Der Bundesrat hat zudem zur Kenntnis genommen, dass die bisher 
ergriffenen Massnahmen im Bereich der ökologischen Vorschriften, der 
Einfuhrzölle auf Heu, Silage und Futtermittel sowie der 
Milchkontingentierung die bäuerlichen Kreise zufriedengestellt 
haben.
Für weitere Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft, stellvertretender Direktor, Jacques 
Chavaz, 031/322 25 02

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