Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Grünes Licht für die Teilrevision des Fachhochschulgesetzes
Bern (ots)
Der Bundesrat will nach den Gesprächen des EVD mit der EDK die Teilrevision des Fachhochschulgesetzes fortsetzen. Die Gesetzesrevision beinhaltet insbesondere die Überführung der heute kantonal geregelten Bereiche Gesundheit, Soziales, Kunst in die Regelungskompetenz des Bundes und die Einführung der zweistufigen Ausbildung mit Bachelor und Masterstudiengängen in den Fachhochschulen. Der Bundesrat hat das EVD beauftragt, den Vorentwurf für das revidierte Bundesgesetz zu überarbeiten und bis Ende 2003 eine Botschaft ans Parlament auszuarbeiten. Der Bundesrat legte an seiner Mittwochsitzung die Stossrichtung der Botschaft fest. Er nahm Kenntnis von den vorgängigen Gesprächen des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK).
Die Kernpunkte der Teilrevision des FHSG bilden die Erweiterung des Geltungsbereiches um die heute kantonal geregelten Fachbereiche Gesundheit, Soziales und Kunst und die Einführung der zweistufigen Ausbildung mit Bachelor- und Masterstudiengängen. Im Vordergrund steht die Stärkung des Gesamtsystems der Fachhochschulen durch die Integration der neuen Fachbereiche. Gleichzeitig dient die Revision einer Erhöhung der nationalen und internationalen Kompatibilität und Konkurrenzfähigkeit der Abschlüsse durch die Umsetzung der Erklärung von Bologna. Ziel ist es, die neuen Fachbereiche ab 2008 subventionsrechtlich gleich zu behandeln wie die Bereiche Technik, Wirtschaft, Gestaltung. Bis 2007 sollen den Fachhochschulen für die neuen Fachbereiche im Rahmen der Kredite des Vierjahresprogramms für Bildung, Forschung und Technologie (BFTBotschaft 2004 2007) jährlich 20 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden.
Weitere Revisionspunkte sind die Stärkung des dualen Systems (berufliche und schulische Voraussetzungen) bei der Zulassung zum Fachhochschulstudium und die Schaffung der Grundlagen für ein Akkreditierungs- und Qualitätssicherungssystem. Punktuelle Änderungen sollen zudem die Autonomie der Träger sowie die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im Sinne des kooperativen Föderalismus stärken.
Die Anliegen der Kantone namentlich hinsichtlich der Integration der GSK-Bereiche in das Fachhochschulgesetz (FHSG) sollen bei der Weiterbearbeitung des Gesetzesentwurfes und der Ausarbeitung der Botschaft berücksichtigt und die EDK in die Revisionsarbeiten einbezogen werden. Unter anderem wegen der vergleichsweise geringen Bundessubventionen für die Bereiche Gesundheit, Soziales, Kunst (GSK) hatten sich bei der Vernehmlassung zum Vorentwurf eine überwiegende Mehrheit der Kantone ablehnend zur Teilrevision des FHSG geäussert.
Die Botschaft soll dem Bundesrat bereits im Dezember 2003 zur Verabschiedung unterbreitet werden.
Informationen: www.bbt.admin.ch (Fachhochschulen / Projekte/Dossiers / Teilrevision Fachhochschulgesetz)
Auskünfte: Christophe Hans, Pressesprecher EVD, Tel. 031 322 39 60
Helen Stotzer, Kommunikation Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT), Tel. 031 322 83 63