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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Vernehmlassung zur Änderung des Arbeitsgesetzes

Bern (ots)

Das Arbeitsgesetz definiert Arbeitnehmer beider
Geschlechter bis zum vollendeten 19. Altersjahr und Lehrlinge bis 
zum vollendeten 20. Altersjahr als Jugendliche. Die am 22. Oktober 
2003 vom Bundesrat eröffnete Vernehmlassung, die bis 15. Februar 
2004 dauert, soll klären, ob das Schutzalter für Lehrlinge und 
Lehrtöchter sowie jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf 
18 Jahre herabgesetzt wird. Wird die Altersgrenze auf 18 Jahre 
gesetzt, stimmt sie mit der zivilrechtlichen Volljährigkeit überein 
und entspricht der im internationalen und insbesondere europäischen 
Recht vorgesehenen Grenze des Schutzes der jugendlichen 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das Schutzalter 20 bzw. 19 Jahre 
schwächt den Schutz der jüngeren Altersgruppe, da es für eine 
relativ breit gestreute Altersgruppe gilt. Deshalb erlaubt die 
Konzentration der Schutznassnahmen auf die jüngeren 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezieltere Massnahmen, die auf 
die spezielle Situation der Jugendlichen unter 18 Jahren abgestimmt 
sind.
Gegenwärtig sind die Bestimmungen über den Schutz der jugendlichen 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Verordnung 1 zum 
Arbeitsgesetz (ArGV 1) geregelt. Im Laufe der letzten Revision des 
Arbeitsgesetzes hat sich gezeigt, dass es sinnvoll ist, diese 
Vorschriften in einer separaten Verordnung zu regeln. Die 
Vernehmlassung zum Entwurf der Verordnung über den Schutz der 
jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Verordnung 5 zum 
Arbeitsgesetz) wurde im August 2002 eröffnet. Eine grosse Anzahl der 
Stellungnehmenden verlangte die Herabsetzung des Schutzalters auf 18 
Jahre, weshalb die Grundsatzfrage des gesetzlichen Schutzalters 
vorweg geklärt und die Weiterberarbeitung der 
Jugendarbeitsschutzverordnung zurückgestellt wird.
Auskünfte:
Christiane Aeschmann,
seco,
Leiterin Arbeitnehmerschutz
Tel. 031 322 29 45

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