Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Sicherheit und Gesundheit in der Landwirtschaft
Bern (ots)
Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2003 seinen Bericht über die von der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) in den Jahren 2001 und 2002 genehmigten Instrumente verabschiedet. Der Bericht prüft ein Übereinkommen über die Sicherheit und die Gesundheit in der Landwirtschaft sowie ein Protokoll zu einem IAO-Übereinkommen über die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die beiden internationalen Instrumente nicht mit der schweizerischen Gesetzgebung vereinbar sind und deshalb nicht ratifiziert werden können. Das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über die Sicherheit und die Gesundheit in der Landwirtschaft sowie die ergänzende Empfehlung streben Verbesserungen des Arbeitsschutzes in diesem Bereich an. Dieses Übereinkommen umfasst auch die selbständig Erwerbenden. In der Schweiz fallen allerdings selbständig Erwerbende also praktisch der gesamte Bereich der Landwirtschaft nicht in den Anwendungsbereich der Gesetzgebung über den Schutz am Arbeitsplatz (ArG; UVG). Der Bericht analysiert ausserdem ein Protokoll zu einem von der Schweiz nicht ratifizierten IAO- Übereinkommen über die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer.
Der bundesrätliche Bericht kommt demzufolge zum Schluss, dass die beiden internationalen Instrumente nicht mit der schweizerischen Gesetzgebung vereinbar sind, und von der Schweiz nicht ratifiziert werden können. Der Bericht wird dem Parlament im Frühling 2004 zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.
Die Dreigliedrige Eidgenössische Kommission für Angelegenheiten der IAO wurde konsultiert und hat vom Bericht Kenntnis genommen. Die Kommission, welche sich aus VertreterInnen der Sozialpartner sowie der Bundesverwaltung zusammensetzt, sieht als Haupthindernis für eine Ratifikation des genannten Übereinkommens ebenfalls dessen Anwendungsbereich, der selbständig Erwerbende in der Landwirtschaft miteinschliesst. Die Gewerkschaften plädieren dennoch für eine Ratifizierung des Übereinkommens.
Auskünfte: Jean-Jacques Elmiger, seco, Internationale Arbeitsfragen, Tel. 031 322 28 87