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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Verlängerung der Übergangsfrist für Schausteller und Zirkusse im Rahmen der Reisendengewerbegesetzgebung

Bern (ots)

Der Bundesrat hat am 21. Januar 2004 die Übergangsfrist für 
Schaustell- und Zirkusanlangen verlängert. Schaustellanlagen müssen 
bis zum 31. Dezember 2004 erstmals von einer akkreditierten 
Inspektionsstelle geprüft sein, Zirkuszelte bis zum 31. Dezember 
2005. Seit dem 1. Januar 2003 ist die neue Bundesgesetzgebung über 
das Gewerbe der Reisenden in Kraft. Diese hat das zuvor kantonal 
geregelte und zersplitterte Wandergewerberecht, worunter auch das 
Schaustell- und Zirkusgewerbe fällt, bundesweit vereinheitlicht. 
Nach dem neuen Recht hängt die Erteilung der Bewilligung an 
Schausteller und Zirkusbetreiber neben dem Nachweis einer 
ausreichenden Haftpflichtversicherung auch davon ab, dass die 
Anlagen von einer akkreditierten Inspektionsstelle geprüft worden 
sind. Gemäss Übergangsbestimmungen wäre diese Prüfung für sämtliche 
Anlagen erstmals per 1. Januar 2004 fällig gewesen.
Im Dezember hat es sich allerdings gezeigt, dass die Übergangsfrist 
von einem Jahr zu knapp bemessen war. Nicht alle Anlagen konnten im 
Übergangsjahr die nach neuem Recht erforderliche Prüfung hinter sich 
bringen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat entschieden, die 
Übergangsfrist zweistufig zu verlängern: Schaustellanlagen müssen 
bundesrechtlich bis zum 31. Dezember 2004 von einer akkreditierten 
Inspektionsstelle geprüft sein, Zirkusanlagen bis zum 31. Dezember 
2005. Die Differenzierung ergibt sich daraus, dass bei den 
Zirkusanlagen prozentual die Zahl der noch nicht geprüften Anlagen 
grösser ist als bei den Schaustellanlagen. Wichtig ist auch, dass 
die Zirkusanlagen bis zum Ablauf der Übergangsfrist über eine 
technische Dokumentation verfügen müssen, deren Erstellung zeit- und 
kostenintensiv ist. Bis zum Ablauf der Übergangsfrist richtet sich 
die Kontrolle der Sicherheit nach den geltenden kantonalen 
Vorschriften.
Auskünfte:
Guido Sutter,
seco,
Rechtsdienst,
Tel. 031 322 28 14

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