pafl: Sonderbeitrag für die Pensionsversicherung des Staatspersonals
(ots)
Vaduz, 7. November (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 28. Oktober 2003 einen Bericht und Antrag zur Ausrichtung eines Sonderbeitrags von 1 Prozent der versicherten Besoldungen an die Pensionsversicherung für das Staatspersonal zuhanden des Landtags verabschiedet. Die entsprechenden Kosten für das Staatspersonal von rund 1.3 Mio. Franken sind im Budget für das laufende Jahr bereits vorgesehen.
Die Pensionsversicherung für das Staatspersonal hat wegen der ungünstigen Entwicklung im zurückliegenden Jahr eine markante Abnahme des Deckungsgrades hinnehmen müssen. Gemäss Pensionsversiechungsgesetz übernimmt das Land gegenüber der Pensionsversicherung für das Staatspersonal die Finanzierungsgarantie. Dabei verpflichten sich die Dienstgeber, einen Sonderbeitrag zu leisten, wenn dies nach der finanziellen Lage der Pensionsversicherung notwendig ist. Dieser Sonderbeitrag beläuft sich höchstens auf 3 Prozent der versicherten Besoldungen. Aufgrund der finanziellen Lage der Pensionsversicherung für das Staatspersonal wird nun dieser Sonderbeitrag notwendig.
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