Alle Storys
Folgen
Keine Story von Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD) mehr verpassen.

Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Vorratshaltung von antiviralen Medikamenten

Bern (ots)

Der Bundesrat hat die Verordnungsänderungen über die
Pflichtlagerhaltung von Antibiotika genehmigt und auf den 1. April 
2004 in Kraft gesetzt. Zusätzlich zu der bisherigen 
Pflichtlagerhaltung von Antibiotika werden neu auch antivirale 
Medikamente an Lager gelegt. Diese Medikamente dienen zur wirksamen 
Bekämpfung einer Grippepandemie.
Grippepandemien stellen eine für die gesamte Weltbevölkerung 
äusserst ernst zu nehmende Gefahr dar und können in unvorbereiteten 
Zivilgesellschaften massivste gesundheitliche Schäden verursachen. 
Daher sind sorgfältige Vorbereitungen wie das Anlegen von Vorräten 
an Medikamenten für eine wirksame Bekämpfung derartiger Ereignisse 
insbesondere auch nach den Empfehlungen der 
Weltgesundheitsorganisation (WHO) unverzichtbar. Wie das Auftreten 
der «Vogelgrippe» im Fernen Osten gezeigt hat, tritt das 
Influenzavirus immer wieder in neuen Varianten auf. Kommt es zu 
einer Übertragung von Mensch zu Mensch, kann eine weltweite 
Verbreitung nicht ausgeschlossen werden.
Die optimale Verfügbarkeit einer ausreichenden Menge an antiviralen 
Medikamenten ist für den Fall einer grösseren Grippeepidemie oder – 
pandemie zum heutigen Zeitpunkt nicht gewährleistet. Ohne eine 
genügende Bevorratung sähe sich die Schweiz im Falle eines grösseren 
Grippeausbruchs mit schwerwiegenden Problemen im Gesundheitswesen 
und daraus folgend mit massiven Auswirkungen auf die Volkswirtschaft 
konfrontiert. Heutzutage könnte nach Schätzungen von 
Gesundheitsexperten eine Grippepandemie in der Schweiz über 2 
Millionen Arztbesuche, rund 14'000 Spitaleinweisungen und eine 
bedeutende Zahl von Todesfällen verursachen. Mit der 
Pflichtlagerhaltung von antiviralen Medikamenten soll sichergestellt 
werden, dass im Fall einer Pandemie ein ausreichender Schutz der 
gefährdeten Bevölkerungsteile gewährleistet werden kann.
Die Änderungen der Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von 
Antibiotika treten am 1. April 2004 in Kraft.
Auskunft:
Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, 3003 Bern
Dr. Ueli Haudenschild, Leiter Geschäftsstelle Bereich Heilmittel, 
Tel. 031 322 21 76
Peter Graf, Chef Sektion Pflichtlager, Tel. 031 322 21 84
Die Änderungen der «Verordnung über Pflichtlagerhaltung von 
Antibiotika» finden Sie unter www.bwl.admin.ch (Rubrik Aktuell)

Weitere Storys: Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
Weitere Storys: Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)