Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Änderung des Bundesgesetzes über den Binnenmarkt; Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
Bern (ots)
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf einer Änderung des Bundesgesetzes über den Binnenmarkt (BGBM) durchzuführen. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis Mitte Juni. Mit der Änderung des Binnenmarktgesetzes vom 6. Oktober 1995 (BGBM; SR 943.02) werden folgende Hauptziele verfolgt: Gesamtwirtschaftlich soll die Funktionsfähigkeit des Marktes durch Abbau kantonaler und kommunaler Marktzutrittsschranken verbessert werden. Zu diesem Zweck sieht die Revision vor, die heutigen Ausnahmebestimmung in Art. 3 BGBM restriktiver zu fassen und den Grundsatz des freien Marktzugangs auch auf die gewerbliche Niederlassung auszudehnen. Individualrechtlich soll die Berufsausübungsfreiheit gestärkt und die mögliche Schlechterstellung von Schweizer Bürgern gegenüber EU- Bürgern verursacht durch das im Juni 2002 in Kraft getretene Abkommen über die Personenfreizügigkeit verhindert werden. In der Revisionsvorlage wird vorgeschlagen, die interkantonale Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Berufe, die unter das Freizügigkeitsabkommen fallen, künftig am EU-Anerkennungsverfahren auszurichten. Institutionell soll schliesslich die Aufsichtsfunktion der Wettbewerbskommission gestärkt werden. Nach dem geltenden Gesetz kann die Wettbewerbskommission den kantonalen und kommunalen Behörden einzig (unverbindliche) Empfehlungen abgeben. Neu soll sie ein Beschwerderecht erhalten, mit dem sie gesetzeswidrige Verwaltungsentscheide anfechten kann.
Das BGBM richtet sich gegen öffentlich-rechtliche Marktzugangsbeschränkungen der Kantone und Gemeinden. Es soll die berufliche Mobilität und den Wirtschaftsverkehr innerhalb der Schweiz erleichtern sowie die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Volkswirtschaft stärken. Als Rahmengesetz konzipiert verzichtet es auf eine direkte Rechtsharmonisierung durch den Bund. Das BGBM bildete zusammen mit dem Kartellgesetz (KG; SR 251), dem Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51) und dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) einen Teil des Programms zur marktwirtschaftlichen Erneuerung, mit dem nach der Ablehnung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zumindest innerhalb der Schweiz Binnenmarktverhältnisse geschaffen werden sollten. Die ins BGBM gesetzten Erwartungen sind jedoch nicht erfüllt worden, weshalb sich eine Revision aufdrängt.
Dossier: http://www.evd.admin.ch/evd/dossiers/marche_interieur/index.html? lang=de
Auskünfte: Dr. Boris Zürcher, Generalsekretariat EVD, Tel. 031 322 20 14