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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Der Handel mit Milchkontingenten wird eingeschränkt

Bern (ots)

Der Bundesrat schränkt den Handel mit Milchkontingenten ein. Mit 
der heute verabschiedeten Änderung der 
Milchkontingentierungsverordnung (MKV) sollen Vermieter nicht auf 
Kosten der aktiven Milchproduzenten hohe Miet- oder Verkaufspreise 
erzielen können. Der Bundesrat reagiert damit auf die herrschende 
Unsicherheit im Kontingentshandel, die insbesondere die Mieter von 
Milchkontingenten unter Druck gesetzt hat. Im Hinblick auf den 
Ausstieg aus der Milchkontingentierung (optional ab 1. Mai 2006, 
flächendeckend auf 1. Mai 2009) ist eine erhöhte Nachfrage nach 
Kontingenten feststellbar. Da angenommen wird, dass sich die 
Festlegung der Vertragsmenge nach dem Ausstieg an der bisher 
produzierten Menge orientieren dürfte, versuchen viele Produzenten, 
sich mit Kontingentsaufstockungen eine gute Ausgangslage für die 
Zeit nach dem Ausstieg zu schaffen. Diese Situation nützen 
Produzenten, die ihre Kontingente vermietet haben, vermehrt aus. Von 
Seiten der Produzentenorganisationen wurde denn auch von einer 
verschärften Situation gesprochen und Massnahmen vom Bund verlangt.
Mit dem neuen Artikel 3a der MKV wird die Möglichkeit des 
Kontingentshandels etwas eingeschränkt. Demnach können langfristig 
vermietete Kontingente nur noch zur Selbstnutzung zurück genommen 
werden. Eine weitere Vermietung oder ein Verkauf bleibt 
ausgeschlossen. Damit wird die spekulative Kontingentsrücknahme, 
welche die aktiven Produzenten zunächst sehr stark unter Druck 
gesetzt hat, unterbunden.
Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft,
Hauptabteilung Produktion und Internationales,
Jacques Chavaz,
stellvertretender Direktor,
Tel. 031 322 25 02

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