Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Der Handel mit Milchkontingenten wird eingeschränkt
Bern (ots)
Der Bundesrat schränkt den Handel mit Milchkontingenten ein. Mit der heute verabschiedeten Änderung der Milchkontingentierungsverordnung (MKV) sollen Vermieter nicht auf Kosten der aktiven Milchproduzenten hohe Miet- oder Verkaufspreise erzielen können. Der Bundesrat reagiert damit auf die herrschende Unsicherheit im Kontingentshandel, die insbesondere die Mieter von Milchkontingenten unter Druck gesetzt hat. Im Hinblick auf den Ausstieg aus der Milchkontingentierung (optional ab 1. Mai 2006, flächendeckend auf 1. Mai 2009) ist eine erhöhte Nachfrage nach Kontingenten feststellbar. Da angenommen wird, dass sich die Festlegung der Vertragsmenge nach dem Ausstieg an der bisher produzierten Menge orientieren dürfte, versuchen viele Produzenten, sich mit Kontingentsaufstockungen eine gute Ausgangslage für die Zeit nach dem Ausstieg zu schaffen. Diese Situation nützen Produzenten, die ihre Kontingente vermietet haben, vermehrt aus. Von Seiten der Produzentenorganisationen wurde denn auch von einer verschärften Situation gesprochen und Massnahmen vom Bund verlangt.
Mit dem neuen Artikel 3a der MKV wird die Möglichkeit des Kontingentshandels etwas eingeschränkt. Demnach können langfristig vermietete Kontingente nur noch zur Selbstnutzung zurück genommen werden. Eine weitere Vermietung oder ein Verkauf bleibt ausgeschlossen. Damit wird die spekulative Kontingentsrücknahme, welche die aktiven Produzenten zunächst sehr stark unter Druck gesetzt hat, unterbunden.
Auskünfte: Bundesamt für Landwirtschaft, Hauptabteilung Produktion und Internationales,
Jacques Chavaz, stellvertretender Direktor, Tel. 031 322 25 02