Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Internationale Walfangkommission (IWC): Teilnahme der Schweiz an der Jahrestagung in Sorrento
Bern (ots)
Die 56. Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission (IWC) findet in Sorrento (Italien) statt und dauert vom 19. bis 22. Juli 2004. Der Bundesrat hat heute der Schweizer Delegation das Mandat erteilt: Die Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass die dort gefassten Beschlüsse auf wissenschaftlichen Grundlagen basieren und einvernehmliche Lösungen gefunden werden. Das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfanges verfolgt neben dem Schutz der von der Ausrottung bedrohten Walbe stände auch das Ziel, mittels modernem Managements anderer Walbestände deren nachhaltige Nutzung sicherzustellen. Dieses Prinzip der Erhaltung und nach haltigen Nutzung deckt sich mit jener der World Conservation Union (IUCN) und der Deklaration von Rio. Auf allen Weltmeeren ist heute allerdings ein Walfangmoratorium der IWC in Kraft.
An der Jahrestagung 2004 werden unter anderen die folgenden Themen behandelt: neueste Schätzungen der Grössen diverser Walbestände Fortschritte bei der Entwicklung eines revidierten Bewirtschaftungsschemas
wissenschaftlicher Walfang Walfang der Naturvölker in Alaska, Grönland, Sibirien und Sankt Vincent
Tötungsmethoden
Beeinflussung der Walbestände durch negative Umwelteinflüsse
Schutzgebiete
Die Position der Schweiz kann wie folgt zusammengefasst werden: Im Falle der bedrohten Walarten wird sich die Schweiz weiterhin für ein Fortführen der Schutz massnahmen aussprechen. Der Wiederaufnahme einer eng begrenzten kommerziellen Waljagd in geographisch festgelegten Gebieten würde die Schweiz nur dann zustimmen, wenn wissenschaft lich nachgewiesen wird, dass die Entnahme der Tiere aus der Natur dem Bestehen der betreffen den Art und dem Ökosystem nicht abträglich ist und wenn garantiert ist, dass die Jagdquoten durch wirksame Massnahmen kontrolliert werden. Aus diesem Grunde bleiben die Ergebnisse der Kommission, welche sich der Ausarbeitung des Bewirtschaftungsschemas widmet, abzuwarten. Die Schweiz vertritt darüber hinaus seit je die Ansicht, dass auch das Management der so genann ten «kleinen Walarten» (z. B. Narwal, Beluga, Grosser Tümmler), in den Kompetenzbereich der IWC fallen sollte.
Die Schweiz befürwortet die Einrichtung neuer Walschutzzonen unter der Voraussetzung, dass die Anträge wissenschaftlich begründet sind und von allen Anrainerstaaten im Prinzip unterstützt werden.
Die Schweiz befürwortet Forschungsarbeiten über die Auswirkung schädigender Umwelteinflüsse auf Wale und ist bereit, ihren Beitrag zur Reduktion der Schadstoffe zu leisten.
Die Schweiz wird wie bisher ihre Aufgaben in der Internationalen Walfangkommission gemäss den Bestimmungen des Übereinkommens erfüllen und besonders darauf achten, dass Beschlüsse auf wissenschaftliche Grundlagen abgestützt sind. Das Mandat des Bundesrates für die schweizerische Delegation stimmt mit der Position unseres Landes in anderen internationalen Umweltgremien sowie mit den Grundsätzen der Umweltpolitik im Inland überein. Das Binnenland Schweiz hofft dadurch wei terhin, die Rolle eines verlässlichen, vermittelnden Gesprächspartners spielen zu können, wenn die Standpunkte innerhalb der IWC nicht mehr vereinbar scheinen. Die Schweiz wird in Sorrento vertreten durch Dr. Thomas Althaus, Bundesamt für Veterinärwesen, und Herrn Martin Krebs, Politische Abteilung III, Sektion Umwelt des EDA.
Medienrohstoff: www.bvet.admin.ch/medien- info/d/presserohstoffe/1_index.html
Broschüre: Die Schweiz und das internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfangs (Hrsg: BVET 1996)
Internet: http://www.bvet.admin.ch/artenschutz/d/berichte_publikat/walbroschuer e/1_index.html (Walbroschüre)
http://www.iwcoffice.org/ (Website der IWC)
Auskünfte: Thomas Althaus, Leiter Artenschutz, Bundesamt für Veterinärwesen, Tel. 079 475 60 84