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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Flankierende Massnahmen zur Ausdehnung des Personen-Freizügigkeitsabkommens
Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Bern (ots)

Der Bundesrat hat dem Eidgenössischen
Volkswirtschaftsdepartement (EVD) die Bewilligung erteilt, das 
Vernehmlassungsverfahren über das Massnahmenpaket zur Verstärkung 
der flankierenden Massnahmen zu eröffnen. Das Massnahmenpaket wurde 
von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Jean-Luc Nordmann, 
Direktor für Arbeit im Staatssekretariat für Wirtschaft (seco), 
ausgearbeitet. Im Zusammenhang mit der Ausdehnung des Personen- 
Freizügigkeitsabkommens auf die zehn neuen Mitgliedsstaaten haben 
die Gewerkschaften eine Reihe von Forderungen gestellt, die auf die 
Schaffung von zusätzlichen flankierenden Massnahmen zielten. Zur 
Begründung dieser Forderungen wurden die erheblichen Unterschiede 
bei den Löhnen sowie den übrigen Arbeitsbedingungen in den neuen 
Mitgliedländern im Vergleich zu den bisherigen EU-Staaten und der 
Schweiz angeführt. Im Auftrag des Vorstehers des 
Volkswirtschaftsdepartements hat das Staatssekretariat für 
Wirtschaft (seco) eine Arbeitsgruppe mit den Sozialpartnern 
gebildet, um die Notwendigkeit weiterer Begleitmassnahmen zu prüfen 
und diese gegebenenfalls festzulegen.
Im Laufe ihrer Arbeiten hat die Gruppe sämtliche Vorstösse der 
Gewerkschaften untersucht. Auch hat sie sich in die Erfahrungen der 
Kantone und Sozialpartner vertieft, welche im Rahmen der Umsetzung 
der 1999 verabschiedeten, teilweise 2003 und vollständig am 1. Juni 
2004 in Kraft getretenen flankierenden Massnahmen gemacht wurden. 
Die Arbeitsgruppe kam zum Schluss, dass keine neuen Massnahmen 
notwendig sind, da die 1999 getroffenen generell als gut erachtet 
werden. Dagegen wurde festgestellt, dass gewisse Fragen bezüglich 
des Vollzugs der Massnahmen noch offen sind.
Die Arbeitsgruppe schlägt eine Verbesserung der vor fünf Jahren 
eingeführten Mechanismen vor. Als entlastende Massnahme für die 
vollziehenden Organe empfiehlt sie zusätzlich die Schaffung von 
neuen Hilfsmitteln. Neben einigen Anpassungen, die zur Verstärkung 
der Umsetzung und des Vollzugs des Entsendegesetzes bestimmt sind, 
ist insbesondere die Anstellung von kantonalen Inspektoren 
vorgesehen, dies mit einer finanziellen Unterstützung des Bundes. 
Die Inspektoren werden mit den von den tripartiten Kommissionen und 
kantonalen Behörden angeordneten Kontrollen beauftragt werden. Ihre 
Anzahl muss diesen Aufgaben angepasst sein. Durch eine weitere 
Massnahme soll die Allgemeinverbindlicherklärung von 
Gesamtarbeitsverträgen in jenen Fällen gefördert werden, in denen 
die tripartiten Kommissionen eine wiederholte und missbräuchliche 
Unterbietung der Arbeitsbedingungen im Sinne der 1999 
verabschiedeten Bestimmungen feststellen. Auch wird die schriftliche 
Benachrichtigung der Entsandten über wesentliche Bestandteile des 
Arbeitsvertrages vorgeschlagen.
Die Arbeiten der Gruppe waren von einem konstruktiven Geist geprägt, 
und das hier präsentierte Ergebnis stellt den Ausdruck eines 
grundsätzlichen Kompromisses zwischen den Sozialpartner dar.
Auskünfte:
Jean-Luc Nordmann,
seco,
Direktor,
Direktion für Arbeit,
Tel. 031 322 29 09 und
Daniel Veuve,
seco,
Ressortleiter Arbeitsbeziehungen,
Tel 031 322 29 31

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