Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Bundesrat lehnt Initiative für ein Gentechnik-Moratorium ab
Bern (ots)
Der Bundesrat spricht sich gegen die Initiative "für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft" aus. Diese verlangt für die Dauer von fünf Jahren eine Landwirtschaft ohne gentechnisch veränderte Organismen (GVO). Wie der Bundesrat in seiner am Mittwoch verabschiedeten Botschaft ausführt, schützen schon die geltenden Bestimmungen Menschen, Tiere und die Umwelt umfassend vor Missbräuchen der Gentechnologie. Die Initiative bringt nach Meinung des Bundesrates keine zusätzliche Sicherheit, schadet jedoch dem Forschungsstandort Schweiz und belastet die Aussenhandelsbeziehungen. Den Initianten und Initiantinnen geht das Gentechnikgesetz, das seit Anfang Jahr in Kraft ist, zu wenig weit. Sie fordern ein fünfjähriges Verbot sowohl für den Import wie auch für das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter vermehrungsfähiger Pflanzen, Pflanzenteile und von Gentech-Saatgut, welche für die landwirtschaftliche, gartenbauliche oder forstwirtschaftliche Anwendung bestimmt sind. Das Verbot würde ebenfalls für gentechnisch veränderte Tiere in der Landwirtschaft gelten. Die Einfuhr von Gentech-Lebensmitteln jedoch untersagt die Initiative nicht. Sie lässt offen, ob eine "gentechnikfreie" Landwirtschaft auch entsprechende Verbote bei Futtermitteln, Düngern, Pflanzenschutzmitteln und Tierarzneimitteln umfassen müsste. Der Bundesrat geht davon aus, dass dies nicht der Fall ist.
Dem Begehren stellt der Bundesrat entgegen, dass das Gesetz für das Einführen und Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen ein Bewilligungsverfahren vorschreibt, das vom Vorsorgeprinzip geleitet ist und auch für den Schutz der landwirtschaftlichen Produktion, ohne GVO die keine solchen Organismen verwendet, sorgt. Das Moratorium erhöht die so erreichte Sicherheit faktisch nicht: Die Lebensmittelproduktion mit Ggentechnisch veränderten Wirbeltieren in der Landwirtschaft sind ist schon heute verboten. Auch würde ein Bewilligungsverfahren für Gentechpflanzen mehrere Jahre und damit vergleichbar ((mindestens so?)) lange wie das Moratorium dauern. Bislang Bis heute ist kein Gesuch für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen eingereicht worden.
Durch das Moratorium droht der Forschungsstandort Schweiz international an Ansehen und Interesse zu verlieren. Dies, obwohl die Forschung, und damit auch Freisetzungsversuche, vom Moratorium nicht direkt betroffen wären. Die unsicheren Perspektiven könnten Forschende jedoch zur Abwanderung bewegen und damit zu einem Wissensverlust führen, befürchtet der Bundesrat. Zudem müssten mit dem wissenschaftlich nicht fundierten begründeten Einfuhrverbot Schwierigkeiten in den Aussenhandelsbeziehungen, allenfalls Klagen wegen Verletzung von Staatsverträgen, in Kauf genommen werden. Der Bundesrat empfiehlt den eidgenössischen Räten deshalb, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen.
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