Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Erster Berufsbildungsfonds allgemein verbindlich erklärt
Bern (ots)
Der Bundesrat hat erstmals einen Berufsbildungsfonds jenen des Verbands Interieursuisse für allgemein verbindlich erklärt. Davon betroffen sind gesamtschweizerisch über 1500 Unternehmungen aus dem Bereich Inneneinrichtung und Sattlereien. Die Allgemeinverbindlicherklärung ermöglicht es dem Berufsverband, Beiträge für die Berufsbildung auch von Unternehmungen zu erheben, die sich nicht an der Berufsbildung beteiligen.
Der heute für allgemein verbindlich erklärte Berufsbildungsfonds von Interieursuisse sieht vor, dass pro Unternehmung ein Betriebsbeitrag von 96 Schweizer Franken sowie zusätzlich 0,06 Prozent der AHV- Lohnsumme pro Jahr in den Fonds einzuzahlen sind. Diese Mittel werden für Einführungskurse, Lehrabschlussprüfungen, Weiterbildungskurse und Weiterbildungsprüfungen sowie die dazugehörenden Grundlagenarbeiten erhoben
Das Anfang 2004 in Kraft getretene neue Berufsbildungsgesetz (BBG) sieht in Art. 60 die Möglichkeit vor, Berufsbildungsfonds gesamtschweizerisch für allgemein verbindlich erklären zu lassen. Dieses Instrument ist branchenbezogen ausgerichtet. Es verpflichtet Unternehmungen, die sich nicht bereits mit einem Verbandsbeitrag oder einer anderen finanziellen Leistung an der Berufsbildung beteiligen, zu Zahlungen in den Berufsbildungsfonds. Damit wird die Solidarität innerhalb der Branche gestärkt. Die Abgrenzung zu bestehenden kantonalen, branchenübergreifenden Fonds ist im BBG speziell geregelt
Als weiterer Verband hat die Schweizerische Metall-Union beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) den Antrag gestellt, ihren Berufsbildungfonds für allgemein verbindlich zu erklären.
Auskünfte: Christophe Hans, Pressesprecher EVD, Tel. 031 322 39 60
Dani Duttweiler, BBT Berufsbildung, Tel: 031 324 73 47