Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Herabsetzung des Schutzalters für jugendliche Arbeitnehmende
Bern (ots)
Anlässlich seiner Sitzung vom 17. November 2004 hat der Bundesrat beschlossen, dem Parlament eine Vorlage zur Änderung des Arbeitsgesetzes zu unterbreiten. Nach dieser Vorlage soll das Schutzalter für jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, heute auf 20 Jahre für Lehrlinge und 19 Jahre für die übrigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festgelegt, auf 18 Jahre herabgesetzt werden.
Gegenwärtig sind die Vorschriften zum Schutz der jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz enthalten. Im Lauf der Revision des Arbeitsgesetzes im Jahr 2000 hat sich gezeigt, dass es sinnvoll wäre, die Bestimmungen über den Schutz der jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einer separaten Verordnung zu regeln. Im Herbst 2002 wurde ein Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz über den Schutz der jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eröffnet. Die Mehrheit der Kantone sowie mehrere Parteien und Verbände haben in ihren Stellungnahmen die Herabsetzung des Schutzalters von 19 bzw. 20 Jahren auf 18 Jahre gefordert. Das Schutzalter für Jugendliche ist in Art. 29 Arbeitsgesetz festgelegt.
Deshalb hat der Bundesrat beschlossen, zu dieser Frage ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Auswertung der im Februar 2004 abgeschlossenen Vernehmlassung zeigt, dass 21 Kantone, vier politische Parteien und 20 Verbände die Herabsetzung des Schutzalters für Jugendliche auf 18 Jahre befürworten und sich den Argumenten des Bundesrats anschliessen (Übereinstimmung mit dem Mündigkeitsalter und mit dem Schutzalter im europäischen und internationalen Recht, Möglichkeit für Studenten, nachts und sonntags wie Erwachsene beschäftigt zu werden, Verstärkung der Schutzmassnahmen für die Jugendliche bis 18 Jahre, da sie es am nötigsten haben). Die Gegner der Herabsetzung (fünf Kantone, zwei Parteien und mehrere Verbände) berufen sich namentlich auf den Gesundheitsschutz und das allgemeine Vollzugsdefizit des Arbeitsgesetzes. Zudem vertreten sie die Auffassung, dass die jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis 20 bzw. 19 Jahre besonders geschützt bleiben sollen.
Auskünfte: Christiane Aeschmann, seco, Direktion für Arbeit, Arbeitsbedingungen, Tel. 031 322 29 45