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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Bonny-Beschluss: Revision der Verordnung über die Hilfe zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete

Bern (ots)

Der Bundesrat hat am 24. November 2004 der Änderung
der Verordnung über die Hilfe zugunsten wirtschaftlicher 
Erneuerungsgebiete zugestimmt. Die Anwendung des Beschlusses 
zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete (sogenannter 
„Bonny-Beschluss“) wird bezüglich Steuererleichterungen für Projekte 
im Dienstleistungssektor präzisiert: Neu müssen diese Projekte 
mindestens zwanzig Arbeitsplätze schaffen und positive Auswirkungen 
auf die Region aufweisen.
Der Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1995 zugunsten wirtschaftlicher 
Erneuerungsgebiete soll die Entwicklung von Regionen stützen, die 
mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert sind. Dazu werden 
direkte Hilfen an innovative Projekte und Vorhaben zur 
Diversifizierung privater Unternehmen ausgerichtet.
Das Parlament hat im Jahr 2001 den Beschluss bis Ende Juni 2006 
verlängert. Bei dieser Gelegenheit wurden die verschiedenen Hilfen 
an Unternehmen entkoppelt: Um eine Erleichterung der direkten 
Bundessteuer zu erhalten, ist es seither nicht mehr erforderlich, 
weitere finanzielle Hilfen zu beziehen (Bürgschaft, 
Zinskostenbeiträge). Auf Grund dieser Änderung haben die Kantone 
begonnen, Unterstützungsgesuche für Projekte im 
Dienstleistungsbereich einzureichen, die nur geringe Investitionen 
beinhalten und wenige Arbeitsplätze schaffen. Die Verordnung zur 
Anwendung des Beschlusses wurde nun angepasst, um die Gewährung von 
Steuererleichterungen bei „produktionsnahen“ 
Dienstleistungsbetrieben zu präzisieren. Der neue Artikel 4a legt 
fest, dass Projekte im Dienstleistungssektor mindestens zwanzig 
Arbeitsplätze schaffen müssen. In solchen Fällen beträgt die 
Steuererleichterung im Prinzip 50%. Bei der Beurteilung werden die 
Auswirkungen des Projekts auf die Wirtschaft der betreffenden Region 
berücksichtigt. Die Revision regelt zudem einige weitere technische 
Fragen bezüglich der Anwendung des Beschlusses.
Auskünfte:
Philippe Jeanneret,
seco,
Leiter des Ressorts KMU-Politik,
Tel. 079 277 61 47

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