Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Verordnungsänderung AVIV: Neuordnung der Kompetenzregelung in Art. 41c
Bern (ots)
In seiner Sitzung vom 3. Dezember 2004 hat der Bundesrat die Änderung von Art. 41c der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) betreffend die Verlängerung der Anzahl Taggelder von 400 auf 520 in Kantonen, die von erhöhter Arbeitslosigkeit betroffen sind, beschlossen.
Gesuchstellenden Kantonen kann neu der Bundesrat und nicht mehr wie bisher das EVD die Anzahl Taggelder erhöhen, wenn die Arbeitslosenquote wesentlich über dem nationalen Durchschnitt ist und mindestens 5 % beträgt. Die Erhöhung kann auch einem Teilgebiet eines Kantons oder nur für bestimmte Alterskategorien gewährt werden. Die Änderung tritt am 1. Juli 2005 in Kraft.
Auskünfte: Dominique Babey, seco, Direktion für Arbeit, Chef Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung, Tel. 031 322 22 73
Hans-Peter Egger, seco, Direktion für Arbeit, Chef Ressort Rechtsvollzug des Leistungsbereichs Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung, Tel. 031 324 02 17