HEKS - Hilfswerke der Evang. Kirche / EPER - L'Entraide Protestante Suisse
HEKS lehnt die geplanten Änderungen im Asyl- und Ausländergesetz und den indirekten Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative ab
Zürich (ots)
HEKS ist gegen die geplanten Änderungen im Asyl- und Ausländergesetz
HEKS ist gegen eine erneute Änderung des Asyl- und Ausländergesetzes, da sie die Rechte der Asylsuchenden einseitig beschränken. Die letzte Revision trat zudem erst vor kurzer Zeit in Kraft.
So müssten die Asylsuchenden selber beweisen, dass ihnen eine Rückkehr nicht zu zumuten ist. Die Asylsuchenden müssten negative Tatsachen beweisen, was kaum realistisch ist. Weiter soll der Flüchtlingsbegriff beschnitten werden: Wehrdienstverweigerung und Desertation wären kein Asylgrund mehr. HEKS ist dagegen, weil bereits in den geltenden Gesetzen Wehrdienstverweigerung und Desertation als alleiniger Asylgrund nicht genügt.
Nach dem neuen Gesetz könnten Asylsuchende ihr Asylgesuch nicht mehr auf Schweizer Botschaften im Ausland stellen. HEKS ist gegen diese Änderung, weil die Asylsuchenden danach im Ausland keinen legalen Weg mehr haben, ihr Asylgesuch zu stellen. Damit besteht die Gefahr, dass sie Opfer von Menschenhändlern oder Schleppern werden und einen illegalen Weg beschreiten müssen, um im Bedrohungsfall ihr Land verlassen zu können. In Zukunft sollen Wiedererwägungs- und Mehrfachgesuche schriftlich gestellt werden, was die Rechte der Asylsuchenden weiter einschränkt. Grundsätzliche Verfahrensgarantien dürfen nicht verletzt werden, und somit weder das Recht auf Anhörung noch das Recht auf Rechtshilfe und auf Rechtsmittel gestrichen werden.
Auch die politischen Rechte der Asylsuchenden in der Schweiz sollen eingeschränkt werden. HEKS ist dagegen, denn damit würden die Rechte auf Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit verletzt.
HEKS lehnt den indirekten Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative ab
Nach dem neuen Gesetz soll für eine Niederlassungsbewilligung nach 10 Jahren eine 'erfolgreiche Integration' nachgewiesen werden, für eine Niederlassungsbewilligung nach 5 Jahren eine 'besonders erfolgreiche Integration'. HEKS lehnt die Erhöhung der Anforderungen zur Erteilung einer Niederlassung grundsätzlich ab. So soll der Integrationsnachweis in erster Linie an den Sprachkenntnissen der MigrantInnen gemessen werden. Diesem Integrationskriterium wird für HEKS zu grosse Bedeutung beigemessen. Da EU-BürgerInnen diesen Sprachnachweis nicht erbringen müssen, ist er zudem für Nicht-EU-BürgerInnen diskriminierend. Die einseitige Prüfung der Sprachkenntnisse kann zu einer strukturellen Benachteiligung von gut integrierten Menschen, die über eine ausreichende Sprachkompetenz für den Alltag verfügen, führen.
HEKS, das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz, leistet humanitäre Hilfe, bekämpft die Ursachen der Armut und ermöglicht Menschen den Zugang zu lebenswichtigen Ressourcen wie Wasser, Nahrung und Bildung. HEKS wehrt sich gegen Ausbeutung und hilft Unterdrückten, sich zu organisieren und ihre Rechte einzufordern. Das Ziel ist ein selbstbestimmtes Leben in Würde für alle Menschen, unabhängig welcher Volksgruppe oder Religion sie angehören. HEKS arbeitet mit lokalen Partnerorganisationen in über 45 Ländern der Welt. Sie kümmern sich um Benachteiligte in ihrem Land unabhängig von deren Kultur, Religion oder Konfession. In der Schweiz setzt sich HEKS anwaltschaftlich für Flüchtlinge ein und ist in Beratungs- und Integrationsprojekten für MigrantInnen und sozial benachteiligte SchweizerInnen aktiv.
Spendenkonto: PC 80-1115-1
Auf www.heks.ch sind die beiden ausführlichen HEKS-Stellungnahmen zur vorgeschlagenen Änderung des Asyl- und Ausländergesetzes sowie dem indirekten Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative aufgeschaltet.
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