Caritas Schweiz / Caritas Suisse
Caritas Schweiz veröffentlicht Studie: Papiere für Sans-Papiers
Luzern (ots)
Die Situation von Personen ohne Aufenthaltsbewilligung ist nicht nur für die betroffenen Personen selbst, sondern auch für die Gesellschaft Schweiz insgesamt problematisch. Eine Publikation von Caritas Schweiz entwickelt deshalb Vorschläge für eine pragmatische Lösung im Umgang mit den Sans-Papiers. Caritas fordert eine kollektive Regularisierung. Ausgenommen bleibt der Asylbereich. Hierfür sollen nach wie vor die bestehenden Härtefallregelungen angewandt werden.
Im Umgang mit Personen ohne Aufenthaltsbewilligung, den "Sans-Papiers", halten der Bund und die Kantone seit längerem an der bestehenden Härtefallregelung fest. Auch für die Zukunft sind vor allem Lösungen für Einzelfälle vorgesehen
Wie jedoch die Caritas in ihrer Publikation "Papiere für Sans-Papiers" kritisiert, sind Härterfallegelungen als vorrangiges Mittel im Umgang mit Sans-Papiers fragwürdig. Nur wenige Personen könnten mit einer solchen Lösung ihren Status regularisieren. So hätten im Zuge der forcierten Anwendung der Härtefallregelung seit Dezember 2001 lediglich rund 500 Personen eine Bewilligung erhalten.
Unterschiedliche Praxis in den Kantonen
Hinzu kommt, so die Caritas, dass die Praxis in den Kantonen sehr unterschiedlich ist. Gemäss der Härtefallstatistik des Bundes vom März 2003 wurden seit September 2001 von den Kantonen insgesamt 364 Dossiers (dies entspricht 1059 Personen) eingereicht. Nur 14 Kantone leiteten Dossiers an den Bund weiter, rund 90 Prozent aller Dossiers kamen aus den Kantonen Genf, Waadt, Bern, Freiburg und Neuenburg. Einzelne Kantone haben sich also gar nicht und die Deutschweiz insgesamt hat sich viel weniger stark beteiligt.
Caritas Schweiz tritt für kollektive Regularisierungen ein. Verschiedene europäische Nachbarstaaten seien damit erfolgreich gewesen: "Dies weist darauf hin, dass immer mehr Staaten anerkennen, dass der irreguläre Aufenthalt zu einer Tatsache geworden ist und dass neben anderen Lösungsansätzen auch Regularisierungen angewandt werden müssen."
Für kollektive Regularisierungen
Um irreguläre Aufenthaltssituationen zu beheben, wäre nach Auffassung der Caritas mit der gegenwärtigen Totalrevision des Ausländergesetzes eine Regularisierung vorzunehmen. Als Kriterien einer grosszügigen Lösung sollten lediglich gelten: der Nachweis, dass keine erheblichen Straftaten vorliegen, die Anwesenheitsdauer von vier Jahren sowie die Bestätigung, dass die Person ihren Lebensunterhalt in der Schweiz bestreiten kann. Mit einer solchen Lösung könnte ein grosser Teil der anwesenden Personen ohne Aufenthaltsbewilligung ihren Status regeln.
Von einer solchen Massnahme ausgenommen wären ( von wenigen Ausnahmen abgesehen ) Personen aus dem Asylbereich. Soll das Asylverfahren nicht untergraben werden, ist hier die bestehende Härtefallregelung anzuwenden.
Massnahmen gegen Schwarzarbeit
Um in Zukunft weitere ungeregelte Aufenthaltssituationen zu vermeiden, ist nach der Caritas-Studie die Einführung von harten Massnahmen gegen Arbeitgeber bei Schwarzarbeit zwingend, egal ob es um schweizerische oder ausländische Beschäftigte geht. Denn die Ausnutzung von Personen ohne Aufenthaltsbewilligung durch ihre Arbeitgeber sei politisch und wirtschaftlich nicht wünschbar, aber auch moralisch nicht zu vertreten.
Papiere für Sans-Papiers. Härtefallregelungen genügen nicht - ein Diskussionsbeitrag: Bezug: Caritas Schweiz, Löwenstrasse 3, 6002 Luzern, E-Mail: info@caritas.ch; Fax 041 419 24 24
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