Caritas Schweiz / Caritas Suisse
Nationales Programm zur Bekämpfung von Armut
Caritas begrüsst Entscheid des Bundesrates
Luzern (ots)
Der Bundesrat hat heute auf Antrag des Eidgenössischen Departements des Innern das "Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut" gutgeheissen. Caritas begrüsst, dass der Bundesrat das Thema ernsthaft angeht. Laut offiziellen Angaben sind in der Schweiz 600'000 Menschen von Armut betroffen und weitere 400'000 armutsgefährdet. Während der Bundesrat das Ausmass des Problems erkannt hat, hat das Parlament bis anhin seine Kompetenzen in der Armutsbekämpfung nicht ausgeschöpft.
Caritas begrüsst, dass der Bundesrat das Thema der Armut in der Schweiz ernst nimmt und die Gesamtschweizerische Armutsstrategie von 2010 zur Umsetzung bringen möchte. Das durch den Bundesrat verabschiedete Programm ist eine wichtige Voraussetzung dafür.
Der für das Bundesprogramm vorgeschlagene Finanzrahmen von rund 9 Millionen Franken, verteilt auf fünf Jahre, ist jedoch bescheiden und steht in keinem Verhältnis zum Ausmass der Armut in der Schweiz. Schon deshalb kann dieses Bundesprogramm nur ein Element in der Umsetzung der gesamten Strategie sein. Auch das Parlament soll seinen Spielraum ausschöpfen.
Parlament ist gefordert
Die Ablehnung der Ergänzungsleistungen für Familien durch das Parlament war ein Fehlentscheid. Das Parlament muss das Thema der Existenzsicherung von Kindern und ihren Familien neu aufgreifen. Auch eine Anpassung des Familienzulagen-Gesetzes an die fortschrittlichsten kantonalen Leistungen und die tatsächlichen Kosten tut Not. Aktuell bietet der Kanton Genf Familien die beste Unterstützung. Aus Sicht der Armutsbekämpfung ist es zentral, dass die Zulagen ab dem dritten Kind ansteigen.
Der Nationalrat hat sich für die Ausarbeitung eines Rahmengesetzes Sozialhilfe ausgesprochen. Das ist ein wichtiger Schritt hin zur verbesserten Existenzsicherung von Sozialhilfe-Beziehenden. Der Ständerat soll es dem Nationalrat gleichtun und so den Weg ebnen für eine schweizweite Koordination der Sozialhilfe. Zentral ist dabei, dass die Grundlage für einen qualitativen Sprung in der Interinstitutionellen Zusammenarbeit gelegt wird. Das Rahmengesetz soll die Schnittstellen zwischen Sozialhilfe und Sozialversicherungen regeln.
Es ist heute, drei Jahre nach der Veröffentlichung der Gesamtschweizerischen Armutsstrategie durch den Bundesrat, von höchster Bedeutung, dass die unhaltbare Armutssituation von 600'000 Menschen und die Armutsgefährdung von weiteren 400'000 Menschen nicht wieder in Vergessenheit gerät, und wichtiger noch, dass sie deutlich verbessert und wo immer möglich verhindert wird.
Kontakt:
Hugo Fasel, Direktor Caritas Schweiz
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