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Ausgestaltung der Sozialhilfe - mutloser Bundesrat

Luzern (ots)

Nachdem ein nationales Rahmengesetz Sozialhilfe im Juni 2013 im Ständerat gescheitert war, sollte der Bundesrat in einem Bericht darlegen, wie die Sozialhilfe künftig auszugestalten sei. Der heute publizierte Bericht zeugt mit seiner Option für die Aufrechterhaltung des Status quo von Mutlosigkeit. Einmal mehr wurde die Chance verpasst, eine schweizweit einheitliche Lösungen durchzusetzen.

Der Bericht des Bundesrates stellt drei Varianten zur Diskussion: ein Rahmengesetz Sozialhilfe, ein interkantonales Konkordat und die Beibehaltung des Status quo mit den SKOS-Richtlinien als Orientierung. Der Bundesrat befürwortet die dritte Variante - zum Schaden der sozial Schwächsten, denen mit einer landesweit geltenden, einheitlichen Regelung am besten gedient gewesen wäre.

Dabei sind sowohl die Dringlichkeit als auch die Grundlage zum Handeln gegeben. Artikel 12 in der Bundesverfassung garantiert Menschen, die in Not geraten und nicht in der Lage sind, für sich zu sorgen, Hilfe, Betreuung und die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. Auf dieser Grundlage definiert die So-zialhilfe ein soziales Existenzminimum. Mit ihren Richtlinien sorgt die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) dafür, dass dieses soziale Existenzminimum in der Schweiz einheitlich zur Anwendung kommt.

In den letzten Monaten ist die Sozialhilfe in zahlreichen Kantonen unter Druck geraten. Unter dem Vorwand unzumutbarer Kostensteigerungen wurden Leistungen gekürzt. Mehrere Gemeinden sind bereits aus der SKOS ausgetreten, einige Kantone debattieren derzeit einen solchen Austritt. Damit droht der soziale Minimalkonsens zu zerbrechen. Ausserdem übertragen die Kantone die Ausgestaltung der Sozialhilfe zunehmend den Gemeinden. Als Konsequenz drohen Willkür und die Vertreibung armutsbetroffener Menschen von einer Gemeinde in die nächste. Probleme werden so keine gelöst.

Der Bundesrat verpasst mit seinem Entscheid nicht nur die Gelegenheit, den kantonalen Negativwettbewerb in Bezug auf die Leistungen der Sozialhilfe zu stoppen. Er schleicht sich mit seiner Position auch aus der Verantwortung, Chancengleichheit für Menschen in Not durchzusetzen. Damit verkennt der Bundesrat, dass die Hilfe für Menschen in Not kein Akt der Barmherzigkeit, sondern vielmehr eine verfassungsrechtliche Aufgabe ist. Zu spüren bekommen werden dies die armutsbetroffenen Menschen - alleinerziehende Mütter, ausgesteuerte Familienväter und Working Poor.

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Hinweis an die Redaktionen: Für Rückfragen stehen zur Verfügung:
Marianne Hochuli, Leiterin Bereich Grundlagen, Tel. 041 419 23 20 ,
sowie Hugo Fasel, Direktor, Tel. 041 419 22 19.

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