Touring Club Schweiz/Suisse/Svizzero - TCS
Stellungnahme des TCS zu den Beschlüssen der Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) betreffend "Interventionskonzept der Kan-tone zur Bekämpfung des Feinstaubs (PM10)":
Bern (ots)
Tempo 80 bei Feinstaubbelastung: unwirksames Placebo Sanierung von Fahrzeugen und Anlagen führt zu geringerer Umweltbelastung durch PM 10
Der TCS lehnt die geplante Einführung von Tempo 80 auf Autobahnen bei einer erhöhten Feinstaubbelastung als unwirksame Placebomass-nahme ab. Tempolimiten sollen zugunsten der Verkehrssicherheit und/oder des Verkehrflusses festgesetzt werden. Dagegen begrüsst der TCS, dass die Kantone einen konkreten Beitrag zur Verringerung der Feinstaubbelastung leisten wollen, und zwar durch die Sanierung von Feinstaub verursachenden Anlagen und den Ein-bau von Partikelfilter in Fahrzeuge und Maschinen.
Der TCS setzt auf die Bekämpfung des Feinstaubs an der Quelle. Deshalb begrüsst er die Sanie-rung von Feinstaub verursachenden Anlagen durch die öffentliche Hand, wie dies die BPUK be-schlossen hat. Damit wird ermöglicht, die Langzeitbelastung durch den Feinstaub abzubauen. Somit besteht Gewähr, dass die Perioden mit hohen Feinstaubwerten bei Inversionslagen im Winter seltener werden.
Ein wirksames Mittel zur Reduktion der Emissionen an der Quelle, d.h. bei Verbrennungsmotoren sind strenge Abgasnormen. Bei den im Zusammenhang mit dem Feinstaub in die Schlagzeilen geratenen Diesel- PW erfolgt dies durch den Einbau eines Partikelfilters ab Werk. Erfreulicherwei-se sind von den rund 1'800 in der Schweiz angebotenen Dieselmodellen bereits heute (Stand September 2006) 1'300 Modelle, d.h. über 70%, mit Partikelfilter ausgerüstet. Bis Ende 2006 wer-den es rund 90% sein.
Es ist unverständlich, dass die Kantone bei Inversionslagen im Winter mit erhöhten Feinstaub-werten an temporären Massnahmen wie der Herabsetzung der Tempolimiten auf Autobahnen-festhalten. Auch Fachleute des Bundesamts für Umwelt bezeichnen insbesondere Tempo 80 auf Autobahnen als nutzlos.
Tempolimiten müssen der Verkehrssicherheit und zur Regelung des Verkehrsflusses dienen.
Kontaktperson:
Edgar Schorderet, Zentralpräsident TCS, 079 210 80 38