BFS: Einwanderung und Einbürgerung Ein Drittel der Schweizer Bevölkerung sind Migranten oder Nachkommen von Migranten
Neuchâtel (ots)
Im Jahr 2001 lebten in der Schweiz 2,1 Millionen Erwachsene und Jugendliche, deren Anwesenheit direkt oder indirekt mit der Einwanderung zusammen hängt. Zwei Drittel von ihnen sind selbst eingewandert. Ein Drittel ist in unserem Land geboren, hat aber einen Vater oder eine Mutter, welche ihrerseits in die Schweiz eingewandert sind. Von den ausländischen Staatsangehörigen zählt ein Viertel zur zweiten oder dritten Generation. Einer von zehn Schweizer Bürgern hat den Schweizer Pass durch Einbürgerung erworben. Das geht aus einer Analyse des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.
Eine von fünf Personen ist im Ausland geboren
Im Jahr 2001 lebten 2,1 Millionen Migranten und Nachkommen von Migranten im Alter von 15 und mehr Jahren in der Schweiz. Hinzukommen schätzungsweise knapp 300'000 Kinder im Alter von unter 15 Jahren, womit die Migranten und deren Nachkommen rund 2,4 Millionen Personen ausmachen. Dies entspricht 33% der gesamten ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz. Die Zahl der Migranten im Alter von 15 und mehr Jahren belief sich auf 1,35 Millionen. Etwa 85'000 Kinder im Alter von 0-14 Jahren kamen ebenfalls im Ausland zur Welt. Rund ein Fünftel der heute in der Schweiz lebenden Personen ist somit nicht hier geboren, sondern im Laufe ihres Lebens in die Schweiz eingewandert.
Neun von zehn Migranten kamen als Ausländer in die Schweiz
Unter den Migranten besassen 93'000 Personen im Alter von 15 und mehr Jahren (7% aller Migranten) bereits bei Geburt die schweizerische Staatsangehörigkeit. Bei ihnen handelt es sich folglich um Auslandschweizer, welche in ihr Heimatland zurückgekehrt sind. Neun von zehn Migranten kamen als Ausländer in die Schweiz. Davon besitzen 961'000 15-Jährige und Ältere (75% aller ausländischen Einwanderer) auch heute noch einzig einen ausländischen Pass. Dies trifft ebenfalls für rund 76'000 Kinder im Alter von unter 15 Jahren zu. Diese Personen zählen zur ersten Ausländergeneration.
Eine von fünf in der Schweiz geborenen Personen ist ein Nachkomme von Migranten
Im Jahr 2001 lebten 4,6 Millionen Personen im Alter von 15 und mehr Jahren in der Schweiz, welche auch in unserem Land geboren wurden. Dazu kamen schätzungsweise 1,15 Millionen Kinder im Alter von unter 15 Jahren. Vier Fünftel dieser Personen haben Eltern, welche ebenfalls beide in der Schweiz geboren wurden. Einer von fünf in der Schweiz Geborenen ist ein Nachkomme von Migranten, d.h. eine Person mit mindestens einem Elternteil, welcher in die Schweiz eingewandert ist. Personen, bei denen beide Eltern im Ausland geboren wurden, machen 38% der Nachkommen von Migranten aus. Bei 39% aller Personen ist einzig die Mutter, bei 23% einzig der Vater in die Schweiz eingewandert.
Einer von vier Ausländern gehört zur zweiten oder dritten Generation
333'000 aller in der Schweiz geborenen Personen im Alter von 15 und mehr Jahren besassen bei Geburt eine ausländische Staatsangehörigkeit; rund die Hälfte von ihnen (170'000 Personen) hat auch bis heute den Schweizer Pass noch nicht erworben. 150'000 15-jährige und ältere Ausländer gehören gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) der zweiten Generation an, d.h. sie sind hier geborene Kinder ausländischer Eltern, welche in die Schweiz eingewandert sind. Bei 20'000 Personen handelt es sich um Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation, deren Vater oder Mutter der zweiten Generation angehört, d.h. ebenfalls in der Schweiz zur Welt kam. Schliesslich lebten 2001 195'000 Kinder im Alter von unter 15 Jahren in der Schweiz, welche ebenfalls zur zweiten oder dritten Ausländergeneration zu zählen sind. Mangels statistischer Grundlagen können diese Jugendlichen bis heute noch nicht eindeutig einer Generation zugeordnet werden.
Einer von zehn Schweizer Bürgern hat den Schweizer Pass durch Einbürgerung erworben
473'000 Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, welche bei der Geburt noch keine Schweizer waren, besassen 2001 die Schweizer Staatsangehörigkeit. Einer von zehn erwachsenen Schweizer Bürgern hat somit den Schweizer Pass durch Einbürgerung erworben. Dazu kommen schätzungsweise 25'000 Kinder im Alter von unter 15 Jahren, welche sich seit 1986 haben einbürgern lassen. Etwas mehr als ein Drittel der Einbgebürgerten sind in der Schweiz geboren.
Gemäss Schätzungen des BFS könnten heute rund 738'000 Ausländerinnen und Ausländer das Schweizer Bürgerrecht erwerben. Diese Personen erfüllen die geltenden gesetzlichen Wohnsitzfristen des Bundes (mind. 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz bzw. 5 Jahre für ausländische Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern). Die im Parlament zu Diskussion stehende Botschaft des Bundesrates zum «Bürgerrecht für junge Ausländerinnen und Ausländer und zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes» würde die Zahl der einbürgerungsfähigen Bevölkerung weiter erhöhen.
BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Informationsdienst Auskunft:
Marcel Heiniger, BFS, Sektion Bevölkerungsentwicklung, Tel.: 032 713 68 74
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Hompage des BFS http://www.statistik.admin.ch
13.09.02