BFS: Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz
(ots)Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz Verzeigungen hauptsächlich wegen Cannabiskonsums
Der Grossteil der polizeilichen Verzeigungen aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes betrifft ausschliesslich den Konsum von Betäubungsmitteln, und zwar vor allem von Cannabis. Die Zahl dieser Verzeigungen hat im vergangenen Jahrzehnt kontinuierlich zugenommen, wobei von diesem Anstieg vor allem Minderjährige betroffen sind. Die Anzahl der Verzeigungen wegen des Konsums anderer Betäubungsmittel ist seit Mitte der 1990er-Jahre rückläufig. Soweit die wichtigsten Ergebnisse einer aktuellen Studie des Bundesamtes für Statistik (BFS). Die Zahl der Verzeigungen aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes hat sich zwischen 1990 und 1994 mehr als verdoppelt. Sie ist von weniger als 20'000 (1990) auf über 40'000 Fälle (1994) gestiegen. Seit 1997 bleibt sie mit rund 45'000 Fällen pro Jahr stabil. Mehr als vier von fünf Verzeigungen (82%) betreffen ausschliesslich den Konsum von Betäubungsmitteln, d.h. es ist dabei weder Handel noch Schmuggel im Spiel. 67% der Verzeigungen wegen Konsums von Betäubungsmitteln betreffen Cannabisprodukte, 22% Heroin, 17% Kokain und 6% andere Substanzen. Stetige Zunahme der Verzeigungen wegen Cannabiskonsums Die Zahl der Verzeigungen wegen Cannabiskonsums hat sich im vergangenen Jahrzehnt mehr als verdoppelt, und zwar von etwas mehr als 12'000 Fällen (1990) auf rund 30'000 Fälle (2001). Die durchschnittliche jährliche Steigerung betrug 8%. Die Verzeigungen wegen Handels mit Cannabisprodukten sind hingegen stabil geblieben (rund 2'400 Fälle pro Jahr). Anders das Bild bei den übrigen Betäubungsmitteln: Hier hat sich die Tendenz bei den Verzeigungen wegen Konsums oder Handels in den 1990er-Jahren umgekehrt. Im Falle des Heroins und der anderen Opiate erhöhte sich die Zahl der Verzeigungen bis 1993 stark (27'000), um danach stetig zurückzugehen (2001: 12'000). Die Anzahl Verzeigungen im Zusammenhang mit Kokain und Crack erreichte 1998/99 einen Höchstwert (14'000), während diejenige der übrigen Substanzen (Halluzinogene, Ecstasy usw.) 1996 ein Maximum (5000) verzeichnete. Fünfmal mehr Verzeigungen von Minderjährigen als vor 10 Jahren Die Zahl der Verzeigungen von Erwachsenen hat sich zwischen 1990 und 1993 verdoppelt und sich danach bei rund 40'000 Fällen pro Jahr stabilisiert. Die Zahl der Verzeigungen von Minderjährigen ist hingegen kontinuierlich angewachsen; sie hat von 1250 Fällen (1990) auf 6150 Fälle (2001) zugenommen. Rund 90% dieser 6150 Fälle betreffen lediglich den Konsum von Betäubungsmitteln, und davon haben 83% den Konsum von Cannabis zum Gegenstand. Verzeigungsraten von Kanton zu Kanton sehr verschieden Für die ganze Schweiz beläuft sich die mittlere jährliche Verzeigungsrate auf etwas mehr als 6 Verzeigungen pro 1000 Einwohner. Diese Rate variiert stark von Kanton zu Kanton. In der Regel ist sie in den Kantonen mit grossen urbanen Zentren höher. Die höchste Verzeigungsrate findet sich im Kanton Waadt, der über 10 Verzeigungen pro 1000 Einwohner aufweist, gefolgt vom Kanton Zürich mit einer Rate von knapp unter 9 von 1000 Einwohnern. Die tiefsten Raten wurden aus den Kantonen Zug, Basel-Landschaft und Uri gemeldet, die alle weniger als 2 Verzeigungen pro 1000 Einwohner ausweisen. Mehrheit der Verurteilungen ohne weitere Verstösse gegen andere Gesetze Mehr als die Hälfte (52%) der im Zentralstrafregister eingetragenen Strafurteile wegen Konsums oder Handels mit Betäubungsmitteln erwähnen keine weiteren Verstösse gegen andere Gesetze. Am häufigsten wird Diebstahl in Kombination mit einem Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz geahndet. Der Anteil der Verurteilungen wegen eines Betäubungsmitteldelikts plus Diebstahl ist seit 1990 ständig rückläufig; im Jahr 2000 machte er noch 27% der Verurteilungen wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz aus. Gewaltdelikte in Kombination mit Betäubungsmitteldelikten machen hingegen lediglich 6% dieser Verurteilungen aus. Mehr als die Hälfte der Verurteilten erneut für Drogenstraftaten sanktioniert Mehr als die Hälfte (57%) der wegen eines Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich verurteilten Personen werden in den 10 Jahren nach der Verurteilung erneut verurteilt. Die Hälfte dieser Wiederverurteilungen erfolgt weniger als zwei Jahre nach der ersten Verurteilung, und zwar meistens wiederum wegen eines Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dies gibt zur Vermutung Anlass, dass die strafrechtlichen Verurteilungen nur wenig Einfluss auf das Verhalten der drogenabhängigen Personen haben. Zwei von drei Verzeigten schweizerischer Nationalität 2001 wurden rund zwei Drittel (62%) aller Verzeigungen aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes gegen Personen schweizerischer Nationalität ausgesprochen. Dieser Anteil ist im vergangenen Jahrzehnt äusserst stabil geblieben; er variiert jedoch je nach Art der Verstosses: So belief sich der Anteil der Schweizerinnen und Schweizer auf 66% ausschliesslich beim Konsum von Betäubungsmitteln, auf 51% beim Konsum und Handel und auf 23% ausschliesslich beim Handel.
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Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des BFS http://www.statistik.admin.ch
Jugendstrafurteile: http://www.statistik.admin.ch/stat_ch/ber19/jusus/dtfr19_jusus.htm
13.01.2004