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Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

BBT: BBT: Erweiterte Regelung zum Erwerb eines Fachhochschultitels

Bern (ots)

Bern, 22. Oktober 2002, BBT: Ein Fachhochschultitel
verbessert nicht nur die Chancen auf dem Ar-beitsmarkt, sondern 
bildet häufig eine unabdingbare Voraussetzung für weiterführende 
Studien und den Erwerb zusätzlicher Berufsqualifikationen. Ab sofort 
können auch Absolventinnen und Absolventen, welche ein Diplomstudium 
an der Hotelfachschule Lausanne (EHL) (Abschluss 1998, 1999 und 
2000) oder vor dem Jahr 2000 an einer Höheren Hauswirtschaftlichen 
Fachschule (HHF) abgeschlossen haben, einen Fachhochschultitel beim 
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) beantra-gen. Die 
bisherigen Titelumwandlungen betrafen die Diplome der 
Ingenieurschule HTL, die Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschulen 
(HWV) und die Höheren Fachschulen für Gestaltung (HFG).
Das Interesse an der Möglichkeit, nachträglich einen 
Fachhochschultitel zu erwerben, ist gross. Seit der Verleihung der 
ersten Fachhochschultitel im Oktober 2000 haben über 8000 
Inhaberinnen und Inhaber eines HTL-, HWV- oder eines HFG-Diploms 
einen ihrer Berufsbildung entsprechenden Titel beantragt. Aufgrund 
der revidierten Verordnung zum Aufbau und Führung von 
Fachhochschulen können nun auch Personen einen FH-Titel beim 
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) beantragen, wel- 
che ihr Studium an einer HHF oder - in den Jahren 1998, 1999 und 
2000 - an der Hotelfachschule Lau-sanne (EHL) abgeschlossen haben. 
Der Fachhochschultitel hat mit dem Inkrafttreten des bilateralen 
Abkommens der Schweiz mit der EU zur gegenseitigen Anerkennung von 
Diplomen vom Juni 2002 noch an Bedeutung gewonnen, setzt doch der 
Zugang zu den im Ausland reglementierten Berufen häufig einen 
Abschluss auf Hochschulstu-fe voraus.
Bedingung für den nachträglichen Erwerb eines Fachhochschultitels 
ist der Nachweis von mindestens fünf Jahren anerkannter Berufspraxis 
oder eines Nachdiplomkurses auf Hochschulstufe (FH, Uni, ETH). 
Gesuche können zusammen mit den verlangten Nachweisen des 
Studienabschlusses und der Berufspraxis beziehungsweise des 
Abschlusses von Nachdiplomkursen beim BBT eingereicht werden. Über 
die Vergabe des FH-Titels entscheidet das BBT. Zur Prüfung der 
Anträge wird vorgängig die Stellungnahme einer beratenden Kommission 
eingeholt. Für die Titelumwandlung muss mit einer Bear-beitungszeit 
von rund drei Monaten und mit Kosten von 100 Franken gerechnet 
werden. Zusammen mit der Gesellschaft Schweizerischer 
Betriebsökonomen (GSB HWV/FH, Tel: 01 260 98 98) und der 
SWISSENGINEERING/STV (Tel. 01 268 37 11 / 021 617 79 79) führt das 
BBT ein Informations- und Auskunftsnetz 
(http://www.gsbhwv.ch/titelumwandlung.html) für alle Fragen rund um 
die Titelum-wandlung. Gesuchsformulare können auch beim BBT unter  
fachhochschulen@bbt.admin.ch bzw. unter Fax 031 324 92 47 bezogen 
werden.
Auskünfte:
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT), Kommunikation, 
Helen Stotzer, Tel. 031 322 83 63
mail:  helen.stotzer@bbt.admin.ch
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT), Fachhochschulen, 
Ressort Privatkunden & Services, Maja Hofer, Tel. 031 322 59 84, 
mail:  maja.hofer@bbt.admin.ch
Internet: www.bbt.admin.ch (Fachhochschulen / Dossiers / 
Titelumwandlung)

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