Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
BBT: BBT: Erweiterte Regelung zum Erwerb eines Fachhochschultitels
Bern (ots)
Bern, 22. Oktober 2002, BBT: Ein Fachhochschultitel verbessert nicht nur die Chancen auf dem Ar-beitsmarkt, sondern bildet häufig eine unabdingbare Voraussetzung für weiterführende Studien und den Erwerb zusätzlicher Berufsqualifikationen. Ab sofort können auch Absolventinnen und Absolventen, welche ein Diplomstudium an der Hotelfachschule Lausanne (EHL) (Abschluss 1998, 1999 und 2000) oder vor dem Jahr 2000 an einer Höheren Hauswirtschaftlichen Fachschule (HHF) abgeschlossen haben, einen Fachhochschultitel beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) beantra-gen. Die bisherigen Titelumwandlungen betrafen die Diplome der Ingenieurschule HTL, die Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschulen (HWV) und die Höheren Fachschulen für Gestaltung (HFG).
Das Interesse an der Möglichkeit, nachträglich einen Fachhochschultitel zu erwerben, ist gross. Seit der Verleihung der ersten Fachhochschultitel im Oktober 2000 haben über 8000 Inhaberinnen und Inhaber eines HTL-, HWV- oder eines HFG-Diploms einen ihrer Berufsbildung entsprechenden Titel beantragt. Aufgrund der revidierten Verordnung zum Aufbau und Führung von Fachhochschulen können nun auch Personen einen FH-Titel beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) beantragen, wel- che ihr Studium an einer HHF oder - in den Jahren 1998, 1999 und 2000 - an der Hotelfachschule Lau-sanne (EHL) abgeschlossen haben. Der Fachhochschultitel hat mit dem Inkrafttreten des bilateralen Abkommens der Schweiz mit der EU zur gegenseitigen Anerkennung von Diplomen vom Juni 2002 noch an Bedeutung gewonnen, setzt doch der Zugang zu den im Ausland reglementierten Berufen häufig einen Abschluss auf Hochschulstu-fe voraus.
Bedingung für den nachträglichen Erwerb eines Fachhochschultitels ist der Nachweis von mindestens fünf Jahren anerkannter Berufspraxis oder eines Nachdiplomkurses auf Hochschulstufe (FH, Uni, ETH). Gesuche können zusammen mit den verlangten Nachweisen des Studienabschlusses und der Berufspraxis beziehungsweise des Abschlusses von Nachdiplomkursen beim BBT eingereicht werden. Über die Vergabe des FH-Titels entscheidet das BBT. Zur Prüfung der Anträge wird vorgängig die Stellungnahme einer beratenden Kommission eingeholt. Für die Titelumwandlung muss mit einer Bear-beitungszeit von rund drei Monaten und mit Kosten von 100 Franken gerechnet werden. Zusammen mit der Gesellschaft Schweizerischer Betriebsökonomen (GSB HWV/FH, Tel: 01 260 98 98) und der SWISSENGINEERING/STV (Tel. 01 268 37 11 / 021 617 79 79) führt das BBT ein Informations- und Auskunftsnetz (http://www.gsbhwv.ch/titelumwandlung.html) für alle Fragen rund um die Titelum-wandlung. Gesuchsformulare können auch beim BBT unter fachhochschulen@bbt.admin.ch bzw. unter Fax 031 324 92 47 bezogen werden.
Auskünfte: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT), Kommunikation, Helen Stotzer, Tel. 031 322 83 63 mail: helen.stotzer@bbt.admin.ch Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT), Fachhochschulen, Ressort Privatkunden & Services, Maja Hofer, Tel. 031 322 59 84, mail: maja.hofer@bbt.admin.ch Internet: www.bbt.admin.ch (Fachhochschulen / Dossiers / Titelumwandlung)