BFE: Nagra reicht Entsorgungsnachweis ein
Bern (ots)
Am 20. Dezember 2002 hat die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) den Entsorgungsnachweis bei den Bundesbehörden eingereicht. Damit soll aufgezeigt werden, dass die Entsorgung der abgebrannten Brennelemente (BE) sowie der hochaktiven (HAA) und langlebigen mittelaktiven Abfälle (LMA) in der Schweiz grundsätzlich möglich ist. Dieser Nachweis ist eine wesentliche Etappe im schweizerischen Entsorgungsprogramm. Die Nagra kommt damit einer Forderung des Bundesrats aus dem Jahre 1988 nach.
Das geltende Gesetz schreibt vor, dass die in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle grundsätzlich im Inland zu entsorgen sind. Im Hinblick auf die Entsorgung der BE/HAA/LMA hat die Nagra ein langjähriges Untersuchungsprogramm in verschiedenen Gesteinen durchgeführt. Nach Rücksprache mit den Sicherheitsbehörden und diversen Expertengruppen hat sie ihre Arbeiten ab 1997 auf die Option Opalinuston konzentriert. Basierend auf Untersuchungen im Zürcher Weinland (Sondierbohrung Benken und 3D-Seismikkampagne), Experimente im Felslabor Mont Terri (JU) sowie weiteren Laborarbeiten soll mit den eingereichten Unterlagen nachgewiesen werden, dass ein geologisches Tiefenlager für BE/HAA/LMA in der Schweiz realisiert werden kann.
Als nächster Schritt erfolgt die technische Überprüfung der umfangreichen Unterlagen durch die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) und anschliessend durch die Eidgenössische Kommission für die Sicherheit von Atomanlagen (KSA). Die Überprüfung wird rund zwei Jahre in Anspruch nehmen und voraussichtlich Ende 2004 abgeschlossen sein. Für die technische Beurteilung wird auch eine von der Nuclear Energy Agency (NEA) der OECD zusammengesetzte internationale Expertengruppe beigezogen.
Danach ist die Durchführung eines öffentlichen Auflageverfahrens vorgesehen. Dies ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, soll jedoch die Transparenz erhöhen und es allen Interessierten ermöglichen, sich zu den Unterlagen, Gutachten und Stellungnahmen zu äussern. Ein Entscheid des Bundesrates über den Entsorgungsnachweis, das weitere Vorgehen und den Zeitplan zur Entsorgung der BE/HAA/LMA ist aus heutiger Sicht im ersten Quartal 2006 zu erwarten. Bis in der Schweiz ein solches Lager in Betrieb genommen werden kann, dauert es noch mehrere Jahrzehnte.
Das Bundesamt für Energie (BFE) misst einer offenen Information und Kommunikation weiterhin grosse Bedeutung zu. Im Rahmen der schweizerisch-deutschen Informationsveranstaltungen sollen deshalb der Kanton Zürich sowie die interessierten Gemeinden und Behörden beidseits der Grenze auch während der Begutachtung der Unterlagen periodisch informiert werden. Eine weitere Informationsveranstaltung ist vorgesehen, sobald der Bericht des deutschen Arbeitskreises Auswahlverfahren Endlagerstandorte zum Auswahlverfahren Opalinuston im Zürcher Weinland vom deutschen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) veröffentlicht sein wird.
Bern, 20. Dezember 2002
Bundesamt für Energie BFE
Auskunft: Dr. Werner Bühlmann, Abteilung Recht und Kernenergie, 031 322 56 17