Entsorgungsnachweis Opalinuston Zürcher Weinland: Ausschuss mit Regierungsvertretern eingesetzt
Bern (ots)
Der Ausschuss mit Regierungsvertretern der betroffenen Kantone, des Bundeslandes Baden-Württemberg und der schweizerischen Behörden hat sich zu einer ersten Sitzung getrof- fen. Haupttraktanden waren der Stand der Überprüfung des Entsorgungsnachweises, dessen Bedeutung für die Standortwahl sowie die nächsten Schritte in der Entsorgung der hochaktiven Abfälle in der Schweiz.
Am 8. April 2004 fand die erste Sitzung des erwähnten Ausschus- ses statt. Mitglieder sind Frau Regierungsrätin Dorothée Fierz (Zürich, Vorsitz), die Regierungsräte Peter Beyeler (Aargau), Herbert Bühl (Schaffhausen) und Hans-Peter Ruprecht (Thurgau), Dr. Helmut Birn (Ministerialdirektor des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg) sowie Vertreter des Bundesamtes für Energie (BFE) und der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK). Als Gast vertreten war das deutsche Bundes- ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Das BFE informierte den Ausschuss über den aktuellen Stand der Überprüfung des Ent-sorgungsnachweises. Am 27. April 2004 folgt eine BFE-Informationsveranstaltung für die schweizerischen und deutschen Behörden zu den Ergebnissen des internationalen Review Teams (IRT)der OECD/NEA, welches die Sicherheitsanalyse der Nagra zur Tiefenlagerung im Opalinuston des Zürcher Weinlands überprüft hat. In der ersten Hälfte 2005 soll die technische Begutachtung abgeschlossen und ein öffentliches Auflageverfahren durchgeführt werden. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich 2006 zum Ent- sorgungsnachweis äussern.
Die Vertreter der Kantone und Deutschlands wiesen darauf hin, dass zwischen dem Entsorgungsnachweis einerseits und der Stand- ortwahl andererseits klar unterschieden werden müsse. Im Entsor- gungsnachweis gehe es darum, dass man sich an Hand der geologischen Gegebenheiten davon überzeugt hat, dass die Entsorgung der hochakti- ven Abfälle in der Schweiz machbar ist. Erst danach sei in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren über eine konkrete Standortregion und schliesslich über einen Standort zu befinden.
Bern, 16. April 2004 Bundesamt für Energie
Auskunft: Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, Tel. 031 322 56 75