Neues Jugendgesetz: Beteiligung der Oeffentlichkeit=
Vaduz (ots)
Alle Interessierten sind eingeladen, am Gespräch teilzunehmen
Am Dienstag, 3. April 2001, um 19.00 Uhr wird im Post- und Verwaltungsgebäude in Schaan, 3. Stock, ein weiteres moderiertes Gruppengespräch stattfinden. Diskutiert wird, was in einem Jugendgesetz geregelt bzw. nicht geregelt werden sollte. Eingeladen sind die Elternvereine und alle, die sich Gedanken zu einem neuen Entwurf machen wollen. Das Jugendgesetz kann im Sekretariat des Amtes für Soziale Dienste (Tel.: 236 72 72) kostenlos angefordert werden.
Im Jugendgesetz vom 19. Dezember 1979 werden drei Bereiche geregelt: Jugendpflege, Jugendschutz und Jugendhilfe. Die Jugendpflege hat zum Ziel durch Beratung und finanzielle Unterstützung, die ausserschulische Jugendarbeit zu fördern, wie beispielsweise Jugendzentren, Jugendveranstaltungen, Jugendprojekte, der regionale und internationale Austausch von Jugendlichen sowie die Zusammenarbeit im Jugendbereich. Zweck des Jugendschutzes ist es, Kinder und Jugendliche mit Hilfe von Regelungen (Alkohol-, Tabakkonsum, Ausgang etc) vor Gefahren zu schützen. Die Jugendhilfe zielt darauf ab, Familien bei der Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen und greift dort ein, wo behördliche Massnahmen zum Wohl der Kinder und Jugendlichen notwendig sind.
Was soll (nicht) geregelt werden?
Die Agentur JugendInitiativ, welche seit 1996 die Jugendbeteiligung in Vorarlberg koordiniert, führt im Auftrag des Amtes für Soziale Dienste fünf moderierte Gruppengespräche durch. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind aufgefordert, Kritik am geltenden Jugendgesetz und Ideen für eine Neugestaltung des Jugendgesetzes einzubringen. Bisherige Strukturen und Inhalte dürfen grundlegend in Frage gestellt und diskutiert werden. Im Rahmen der ersten beiden Gruppengespräche haben sich in der Jugendarbeit Tätige, eine Lehrlingsbetreuerin, Lehrpersonen und Schulinspektoren der weiterführenden Schulen, sowie die Schulpsychologin am Projekt Revision des Jugendgesetzes beteiligt.
Was heisst Beteiligung?
Bei der Diskussion eines neuen Jugendgesetzes werden Kinder und Jugendliche miteinbezogen. Einige von ihnen werden zunächst über Jugendarbeitende, Lehrpersonen und Lehrlingsbetreuende mittels Fragebogen gebeten, ihre Meinung zur Neugestaltung eines Jugendgesetzes zu äussern. Weiters sind Vertreter und Vertreterinnen der Jugendparlamentskommission zum Gruppengespräch eingeladen. Das Jugendparlament wird im Frühling zum Thema ein offenes Forum für alle Jugendlichen veranstalten, das Datum wird noch bekannt gegeben.
Das übliche Vernehmlassungsverfahren ist wenig geeignet, um die Meinung von Kindern und Jugendlichen in Erfahrung zu bringen und zu berücksichtigen. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an gesellschaftlichen Prozessen in angemessenen Formen ist zudem auch eine wichtige Forderung der UNO- Kinderkonvention.
Selbstverständlich sind auch erwachsene Interessierte eingeladen sich zum Thema zu äussern und an der Gestaltung des Gesetzes mitzuwirken. Ziel des Beteiligungsprozesses ist auch, dass die Akzeptanz der Gesetzesvorlage erhöht wird.
Beiträge sind willkommen
Weiters gibt es die Möglichkeit, sich auch telefonisch oder schriftlich (Brief, E-Mail) an der Diskussion zu beteiligen. Meldungen, die bis Ende Juni 2001 bei der Projektkoordinatorin im Kinder- und Jugenddienst des Amtes für Soziale Dienste eintreffen, können für die Auswertung des Beteiligungsprozesses berücksichtigt werden.
Amt für Soziale Dienste, Kinder- und Jugenddienst, Nancy Barouk-Hasler, Post-und Verwaltungsgebäude, 9494 Schaan E-Mail: Nancy.Barouk@asd.llv.li, Telefon: Mittwoch und Donnerstag ganzer Tag, Freitag bis Mittag: 236 72 55.
Kontakt:
Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel.: +423/236 67 22
Fax: +423/236 64 60
Nr. 163