Sperrfrist 11.00h: Aids-Hilfe Schweiz: Rechtliche Diskriminierung HIV-positiver Menschen abbauen
Zürich (ots)
Sperrfrist 20. Februar 2001, 11 Uhr
Die Aids-Hilfe Schweiz wird auf den 1. März eine Stelle zur Bekämpfung der Diskriminierung HIV-positiver Menschen einrichten. Bestehende gesetzliche Ungleichheiten im Zusammenhang mit Krankheit, Berufsausübung und Versicherungen sollen sukzessive abgebaut werden. In Zusammenarbeit mit anderen Kranken- und Behindertenorganisationen wird die Aids-Hilfe Schweiz Sensibilisierungs- und Lobbyarbeit betreiben, um die Gleichbehandlung HIV-positiver, kranker und behinderter Menschen zu erreichen.
Die rund 20'000 in der Schweiz lebenden HIV-positiven Menschen sind immer noch massiven rechtlichen Diskriminierungen ausgesetzt. Im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Programms zu HIV und Aids hat das Bundesamt für Gesundheit die Aids-Hilfe Schweiz beauftragt, Abklärungen zur Beseitigung von rechtlichen Benachteiligungen kranker und behinderter Menschen vorzunehmen. Die Juristin Léonie Kaiser wird sich ab März 2001 mit anderen Kranken- und Behindertenorganisationen vernetzen, um gemeinsam einen Katalog der bestehenden Diskriminierungen aufzustellen und Massnahmen dagegen vorzuschlagen. In einer späteren Phase, die noch finanziell gesichert werden muss, wird es darum gehen, Lobbyarbeit bei den entsprechenden Versicherungen und Behörden zu betreiben, bei welchen Handlungsbedarf besteht.
Diskriminierungen erfahren HIV-positive Menschen vor allem bei der Stellensuche. Viele Formulare der Pensionskasse und für die Krankentaggeldversicherung enthalten Fragen zum HIV-Serostatus. Auf diesem Weg erfährt der Arbeitgeber, ob eine angestellte Person HIV-positiv ist. Bei Diskriminierung am Arbeitsplatz oder gar einer Kündigung ist es fast nicht möglich, nachzuweisen, dass dieser Umstand eine Rolle gespielt hat. HIV-positive Menschen können weder Taggeldversicherungen noch Lebensversicherungen abschliessen, sie werden bei der Pensionskasse mit Vorbehalten belegt und haben kaum Chancen, eine Hypothek oder einen Kredit zu erhalten.
Die Aids-Hilfe Schweiz betreibt eine Rechtsberatungsstelle rund um Fragen zu HIV und Aids. Als Dienstleistung für Menschen mit HIV und Aids hat sie kürzlich die Broschüre Recht haben - Recht bekommen" herausgegeben. Dieser verfahrensrechtliche Ratgeber erklärt HIV-positiven Menschen, wie sie sich gegen erlittene Diskriminierungen zur Wehr setzen können.
Am 4. März gelangt die Denner-Initiative für tiefere Arzneimittelpreise" zur Abstimmung, zu der die Aids-Hilfe Schweiz die Nein-Parole beschlossen hat. Die Kombinationstherapien, mit denen Menschen mit HIV und Aids behandelt werden, sind hochkomplizierte, individuell zugeschnittene Therapien, deren Erfolg entscheidend von der richtigen Kombination verschiedener Medikamente abhängt. Bei Annahme der Initiative bestünde die Gefahr, dass - je nach Umsetzung auf Gesetzesstufe - HIV-Patienten/-innen nicht mehr die wirkungsvollste Therapie erhielten oder dass sie schwerwiegende Nebenwirkungen in Kauf nehmen müssten. Diese neue Diskriminierung HIV-positiver Menschen würde zu einer Zwei-Klassen-Medizin führen, was die Aids-Hilfe Schweiz nicht akzeptieren kann.
Kontakt:
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Dieser Text kann auch unter www.aids.ch /Media News abgerufen werden.
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