Zweiter Länderbericht zur UNO-Frauenkonvention
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. Juni 2001 den zweiten Bericht Liechtensteins über die Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Frauenkonvention) verabschiedet. Neben den gesetzlichen Anpassungen sind darin vor allem auch alle begleitenden Massnahmen enthalten, welche Liechtenstein getroffen hat, um die Gleichstellung von Frau und Mann zu verwirklichen, die Diskriminierung der Frau zu verhindern und Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Der Bericht kann bei der Regierungskanzlei bezogen werden.
Liechtenstein hat das UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Frauenkonvention) am 22. Dezember 1995 ratifiziert. Mit dem Beitritt verpflichten sich alle Vertragsparteien zur regelmässigen Berichterstattung über die Umsetzung des Übereinkommens in Form von sogenannten Länderberichten an den Kontrollausschuss der Konvention (Committee on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women, CEDAW). Dieser Sachverständigenausschuss prüft die eingereichten Berichte und spricht Empfehlungen im Hinblick auf eine umfassende Umsetzung der Frauenkonvention aus. Der erste liechtensteinische Länderbericht ist 1997 eingereicht und im Januar 1999 vor dem Konventionsausschuss vorgestellt und geprüft worden. Ein nächster Bericht wird in vier Jahren fällig sein.
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