Zusätzliche Vereinbarungen mit Schweizer Spitälern
Vaduz (ots)
Mit Spitälern der Kantone St. Gallen und Graubünden bestehen seit vielen Jahren Vereinbarungen betreffend die Aufnahme von liechtensteinischen Patientinnen und Patienten. Auch mit dem Landeskrankenhaus Feldkirch und dem Landesnervenkrankenhaus Valduna konnte im Jahre 1987 eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen werden.
Die Regierung beauftragte im Jahre 1999 eine Arbeitsgruppe, die bestehenden, langjährigen Verträge zu überprüfen und allfällige Anpassungserfordernisse zu definieren. Im Rahmen dieses Auftrages wurde festgestellt, dass für medizinische Leistungen, welche weder im Landesspital noch in den übrigen Vertragsspitälern angeboten werden, zusätzliche Verträge über die Aufnahme von liechtensteinischen Patientinnen und Patienten abgeschlossen werden sollten. Dies aufgrund des Umstandes, dass Patientinnen und Patienten aus Liechtenstein in einem Nicht- Vertragsspital in der Schweiz mit dem Status eines ausserhalb des Kantons bzw. im Ausland Versicherten abgerechnet werden.
In einem ersten Schritt wurden Verhandlungen mit Kliniken in den Bereichen Neuro- und Herzchirurgie, Neurorehabilitation, Kardiorehabilitation, orthopädische Spezialleistungen sowie Rheuma-, orthopädische und übrige Rehabilitation geführt.
Die Regierung konnte anlässlich ihrer Sitzung vom 26. Juni 2001 Vereinbarungen mit nachfolgenden Kliniken genehmigen, wobei es gelungen ist, mit diesen Vertragseinrichtungen nicht nur eine Vereinbarung über die Grundversicherung zu erreichen, sondern auch gleichzeitig für die überobligatorische Versicherung (mit Ausnahme der Hirslanden Holding):
- Rehabilitationszentrum Seewis, Seewis (kardiale Rehabilitation)
- Reha-Klinik Walenstadtberg, Knoblisbühl (Rehabilitation Neurologie und Innere Medizin)
- Rheinburg-Klinik, Walzenhausen (neurorehabilitative und orthopädische/rheumatische Rehabilitation)
- Herz- und Neuro-Zentrum Bodensee, Kreuzlingen (stationäre neurochirurgische Leistungen)
- Herz- und Neuro-Zentrum Bodensee, Kreuzlingen (teilstationäre und stationäre kardiologische und herzchirurgische Versorgung)
- Schulthess Klinik, Zürich (teilstationäre und stationäre orthopädische Chirurgie)
- Hirslanden Holding (teilstationäre und stationäre kardiologische und herzchirurgische Versorgung)
Mit diesen Vereinbarungen kann Liechtenstein seiner Bevölkerung die Gesundheitsversorgung in den Bereichen der Rehabilitation, der orthopädischen Leistungen, der Kardiologie sowie der Herz- und Neurochirurgie garantieren.
Hauptziel der künftigen Zusammenarbeit mit diesen Leistungserbringern ist die langfristige Kostendämmung und die daraus resultierende Stabilisierung der Prämien im Grundversicherungs- und überobligatorischen Bereich.
Kontakt:
Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236 67 22
Fax +423/236 64 60
Ressort: Gesundheit/Regierungsrat Hansjörg Frick
Sachbearbeitung: Ressort Gesundheit (+423/236 60 11)
Nr. 325