Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission über die Landespolizei
Vaduz (ots)
Die parlamentarische Untersuchungskommission hat am 29. August 2001 ihren Bericht über die liechtensteinische Landespolizei veröffentlicht. Der Landtag hatte der Kommission im Dezember 1999 den Auftrag erteilt, die organisatorischen und führungsmässigen Schwierigkeiten der Landespolizei in den Jahren 1997 bis 1999 zu untersuchen. Der Bericht wird in der September-Sitzung des Landtages behandelt werden.
Der Bericht zeigt auf, wie vielschichtig die Ursachen waren, die bei der Landespolizei in der Vergangenheit zu Problemen geführt haben. Die Regierung wird den Bericht der Untersuchungskommission eingehend analysieren und die Diskussion in der September-Sitzung des Landtages in ihre Analyse einbeziehen. Aus dieser Analyse wird die Regierung die notwendigen Konsequenzen für die organisatorische und personelle Weiterentwicklung der Landespolizei ziehen. Generell ist festzustellen, dass der von der Landtagskommission untersuchte Zeitraum zweieinhalb Jahre zurückliegt und in der Zwischenzeit sowohl intensive organisatorische als auch personelle Veränderungen in der Landespolizei stattgefunden haben. Die Funktionsfähigkeit der Landespolizei ist gewährleistet, auch wenn nach wie vor Verbesserungsbedarf besteht. Die Regierung wird in der Wahrnehmung ihrer Führungsverantwortung darauf achten, dass insbesondere bei der Behandlung von Personalfragen eine faire Vorgehensweise eingehalten wird. Sie ist sich dabei der Bedeutung der Landespolizei für die innere Sicherheit des Landes und die Durchsetzung des Rechts bewusst.
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