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Fürstentum Liechtenstein

Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission über die Landespolizei

Vaduz (ots)

Die parlamentarische Untersuchungskommission hat am
29. August 2001 ihren Bericht über die liechtensteinische
Landespolizei veröffentlicht. Der Landtag hatte der Kommission im
Dezember 1999 den Auftrag erteilt, die organisatorischen und
führungsmässigen Schwierigkeiten der Landespolizei in den Jahren 1997
bis 1999 zu untersuchen. Der Bericht wird in der September-Sitzung
des Landtages behandelt werden.
Der Bericht zeigt auf, wie vielschichtig die Ursachen waren, die
bei der Landespolizei in der Vergangenheit zu Problemen geführt
haben. Die Regierung wird den Bericht der Untersuchungskommission
eingehend analysieren und die Diskussion in der September-Sitzung des
Landtages in ihre Analyse einbeziehen. Aus dieser Analyse wird die
Regierung die notwendigen Konsequenzen für die organisatorische und
personelle Weiterentwicklung der Landespolizei ziehen. Generell ist
festzustellen, dass der von der Landtagskommission untersuchte
Zeitraum zweieinhalb Jahre zurückliegt und in der Zwischenzeit sowohl
intensive organisatorische als auch personelle Veränderungen in der
Landespolizei stattgefunden haben. Die Funktionsfähigkeit der
Landespolizei ist gewährleistet, auch wenn nach wie vor
Verbesserungsbedarf besteht. Die Regierung wird in der Wahrnehmung
ihrer Führungsverantwortung darauf achten, dass insbesondere bei der
Behandlung von Personalfragen eine faire Vorgehensweise eingehalten
wird. Sie ist sich dabei der Bedeutung der Landespolizei für die
innere Sicherheit des Landes und die Durchsetzung des Rechts bewusst.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423/236 67 22, Fax +423/236 64 60.

Nr. 400

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