Abänderung des Gewerbegesetzes
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 25. September den Bericht und Antrag betreffend der Abänderung des Gewerbegesetzes genehmigt und an den Landtag weitergeleitet.
Die Änderungen werden durch die Entscheidung 1998/9 der Verwaltungsbeschwerdeinstanz (VBI) nötig, da sie in diesem Urteil den vom Gewerbegesetz verlangten inländischen Wohnsitz als nicht EWR-rechtskonform bezeichnete.
Gestützt auf diese VBI-Entscheidung hat die Regierung bereits im Frühjahr 1999 das für den Vollzug des Gewerbegesetzes verantwortliche Amt für Volkswirtschaft angewiesen, bei EWR- Bürgern vom Nachweis eines Wohnsitzes in Liechtenstein abzusehen. In konsequenter Praxis wurden seitdem mehrere Dutzend Bewilligungen an EWR-Staatsbürger ohne inländischen Wohnsitz erteilt.
Mit der vorliegenden Abänderung des Gewerbegesetzes wird nun der VBI-Entscheidung auch in formeller Hinsicht Rechnung getragen und das Wohnsitzerfordernis für EWR-Staatsbürger aus dem Gewerbegesetz entfernt. Unverändert bleiben jedoch die bisherigen Wohnsitzbestimmungen für Staatsangehörige aus Drittstaaten.
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Nr. 468