Handbuch für die Erstellung von einheitlichen Feuerwehreinsatzplänen im Fürstentum Liechtenstein
Vaduz (ots)
Gemäss Störfallgesetzgebung hat der Inhaber eines Betriebes alle zur Verminderung des Risikos geeigneten Massnahmen zu treffen, die nach dem Stand der Sicherheitstechnik verfügbar, aufgrund seiner Erfahrung ergänzt und wirtschaftlich tragbar sind. In dieser Gesetzgebung wird ebenfalls festgehalten, wie das Restrisiko mit entsprechenden internen und externen Notfallplanungen sowie mit Feuerwehreinsatzplänen vermindert werden kann.
Bei der Durchsicht der Einsatzplanungen wurde festgestellt, dass jede Gemeinde eine eigene Lösung erarbeitet hatte und somit unterschiedliche Standards herrschten. Bei einer allfällig erforderlichen Hilfe durch die Nachbarfeuerwehr könnte dies aufgrund des unterschiedlichen Planverständnisses zu Problemen führen. In diesem Zusammenhang haben das Amt für Umweltschutz und das Amt für Zivilschutz und Landesversorgung in Zusammenarbeit mit der Landespolizei, der Stützpunktfeuerwehr Vaduz, den Gemeindefeuerwehren sowie den Betriebsfeuerwehren das Handbuch für die Erstellung von Feuerwehreinsatzplänen ausgearbeitet. Dieser Standard soll künftig nicht nur bei den Betrieben die unter die Störfallverordnung fallen angewendet werden, sondern auch bei anderen Objekten.
Das Handbuch wurde den Kommandanten an der Sitzung des Landesfeuerwehrverbandes vom 22. Oktober 2001 überreicht.
Das Amt für Umweltschutz und das Amt für Zivilschutz und Landesversorgung danken der Landespolizei, der Stützpunktfeuerwehr Vaduz, den Gemeindefeuerwehren sowie den Betriebsfeuerwehren für die gute Zusammenarbeit.
Kontakt:
Amt für Umweltschutz
Abteilung Stoffe und Produkte
Manfred Frick
FL-9490 Vaduz
Tel.: +423 236 61 94
Fax: +423 236 61 99
E-Mail: Manfred.Frick@aus.llv.li
Amt für Zivilschutz und
Landesversorgung
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FL-9490 Vaduz
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Fax: +423 236 69 24
E-Mail: alfred.hasler@azslv.llv.li
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