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Fürstentum Liechtenstein

Umsetzungsbilanz bei EWR-Richtlinien

Vaduz (ots)

Die EFTA-Ueberwachungsbehörde hat am 19. November
2001 den 9. Binnenmarktanzeiger für die EFTA-Staaten der
Oeffentlichkeit vorgestellt (Single Market Scoreboard EFTA States No
9). Der halbjährlich erscheinende Binnenmarktanzeiger der
EFTA-Ueberwachungsbehörde, welcher parallel zum Anzeiger der
EU-Kommission erscheint, berichtet über die Umsetzungsbilanz des
EWR-Rechts in den EFTA-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen.
Dieser Zwischenbericht berücksichtigt unter anderem die
Binnenmarkt-Richtlinien, welche mit Stichtag 15. Oktober 2001 im
EWR-Abkommen enthalten waren (insgesamt 1'366 Richtlinien). Ausserdem
befasst sich dieser Bericht mit allen Richtlinien des EWR-Abkommens
und zeigt auf, wie viele Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet
wurden.
Für Liechtenstein ergibt sich auf Grund dieser Zahlen ein
Umsetzungsdefizit der Binnenmarkt-Richtlinien von 2,3 %. Norwegen
verzeichnet ein Umsetzungsdefizit von 1,7 %, Island ein solches von
1,4 %. Im Vergleich mit den 18 EWR-Staaten liegt Liechtenstein somit
im Mittelfeld. Das durchschnittliche Umsetzungsdefizit der drei
EFTA/EWR-Staaten liegt bei 1,8 %, dies im Vergleich zum Defizit der
EU-Staaten von 2 %.
Per 31. August 2001 hatte die EFTA-Ueberwachungsbehörde gesamthaft
121 Vertragsverletzungsverfahren gegenüber Liechtenstein, Island und
Norwegen eingeleitet: Norwegen 59 Fälle, Island 33 und Liechtenstein
29 Fälle.
Das Scoreboard stellt jedoch lediglich eine Momentaufnahme dar.
Nicht ersichtlich sind einige Richtlinien, die in den kommenden
Monaten in liechtensteinisches Recht umgesetzt werden sollen. Ein
besseres Abschneiden Liechtensteins - so wie in den vergangenen
Jahren - ist somit für das nächste Scoreboard der
EFTA-Ueberwachungsbehörde, welches im Mai 2002 das nächste Mal
erscheinen wird, durchaus zu erwarten. Wichtige Herausforderungen und
Aufgaben werden in den Bereichen Konsumentenschutz,
Telekommunikation, Arbeitnehmerschutz, Finanzdienstleistungen und auf
dem Gebiet der Niederlassung von Rechtsanwälten zu bewältigen sein.
Der Zwischenbericht der EFTA-Ueberwachungsbehörde ist im Internet
unter www.efta.int einzusehen und kann direkt bei der
EFTA-Ueberwachungsbehörde bestellt werden (Tel. +32/2/286 18 61).
Fragen können zudem an die Stabsstelle EWR gerichtet werden (Tel.
+423/236 60 37; E-Mail:  eea.coordinationcenter@sewr.llv.li).

Kontakt:

Ressort:
Präsidium/Regierungschef
Otmar Hasler

Sachbearbeitung:
Stabsstelle EWR
Tel. +423 236 60 37

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423 236 67 22
Fax +423 236 64 60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 590

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