Umsetzungsbilanz bei EWR-Richtlinien
Vaduz (ots)
Die EFTA-Ueberwachungsbehörde hat am 19. November 2001 den 9. Binnenmarktanzeiger für die EFTA-Staaten der Oeffentlichkeit vorgestellt (Single Market Scoreboard EFTA States No 9). Der halbjährlich erscheinende Binnenmarktanzeiger der EFTA-Ueberwachungsbehörde, welcher parallel zum Anzeiger der EU-Kommission erscheint, berichtet über die Umsetzungsbilanz des EWR-Rechts in den EFTA-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen.
Dieser Zwischenbericht berücksichtigt unter anderem die Binnenmarkt-Richtlinien, welche mit Stichtag 15. Oktober 2001 im EWR-Abkommen enthalten waren (insgesamt 1'366 Richtlinien). Ausserdem befasst sich dieser Bericht mit allen Richtlinien des EWR-Abkommens und zeigt auf, wie viele Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurden.
Für Liechtenstein ergibt sich auf Grund dieser Zahlen ein Umsetzungsdefizit der Binnenmarkt-Richtlinien von 2,3 %. Norwegen verzeichnet ein Umsetzungsdefizit von 1,7 %, Island ein solches von 1,4 %. Im Vergleich mit den 18 EWR-Staaten liegt Liechtenstein somit im Mittelfeld. Das durchschnittliche Umsetzungsdefizit der drei EFTA/EWR-Staaten liegt bei 1,8 %, dies im Vergleich zum Defizit der EU-Staaten von 2 %.
Per 31. August 2001 hatte die EFTA-Ueberwachungsbehörde gesamthaft 121 Vertragsverletzungsverfahren gegenüber Liechtenstein, Island und Norwegen eingeleitet: Norwegen 59 Fälle, Island 33 und Liechtenstein 29 Fälle.
Das Scoreboard stellt jedoch lediglich eine Momentaufnahme dar. Nicht ersichtlich sind einige Richtlinien, die in den kommenden Monaten in liechtensteinisches Recht umgesetzt werden sollen. Ein besseres Abschneiden Liechtensteins - so wie in den vergangenen Jahren - ist somit für das nächste Scoreboard der EFTA-Ueberwachungsbehörde, welches im Mai 2002 das nächste Mal erscheinen wird, durchaus zu erwarten. Wichtige Herausforderungen und Aufgaben werden in den Bereichen Konsumentenschutz, Telekommunikation, Arbeitnehmerschutz, Finanzdienstleistungen und auf dem Gebiet der Niederlassung von Rechtsanwälten zu bewältigen sein.
Der Zwischenbericht der EFTA-Ueberwachungsbehörde ist im Internet unter www.efta.int einzusehen und kann direkt bei der EFTA-Ueberwachungsbehörde bestellt werden (Tel. +32/2/286 18 61). Fragen können zudem an die Stabsstelle EWR gerichtet werden (Tel. +423/236 60 37; E-Mail: eea.coordinationcenter@sewr.llv.li).
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Sachbearbeitung:
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Tel. +423 236 60 37
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