Österreich und Liechtenstein im Kampf gegen den Terrorismus
Vaduz (ots)
Liechtensteinische Justizministerin Kieber-Beck zu Gedankenaustausch in Wien
«Wir müssen alles in unserer Macht stehende tun, um die Finanzierungsquellen des Terrorismus auszutrocknen», unterstrich die liechtensteinische Justizministerin Rita Kieber-Beck gegenüber ihrem österreichischen Amtskollegen, Bundesminister Dieter Böhmdorfer, anlässlich ihres offiziellen Besuches in Wien am 28. und 29. November 2001. Kieber-Beck war begleitet von der stellvertretenden Leiterin des Rechtsdienstes, Marion Frick- Tabarelli, sowie dem Leitenden Staatsanwalt, Robert Wallner.
Bei den Arbeitsgesprächen wurden verschiedenste Aspekte der Terrorismusbekämpfung die neue EU-Geldwäsche-Richtlinie und Fragen des Bankgeheimnisses erörtert. «In Liechtenstein gibt es kein Bankgeheimnis bei Geldwäsche und Terrorismus und hat es auch in der Vergangenheit nicht gegeben», betonte Kieber-Beck.
Liechtenstein hat in den letzten Jahren, insbesondere auch nach den Terroranschlägen am 11. September in den USA, grosse Anstrengungen unternommen, um das Gesetzeswerk im Finanzplatzbereich den veränderten Verhältnissen anzupassen und mehr Transparenz zu gewährleisten. Die Reform des liechtensteinischen Rechtshilfegesetzes vor einem Jahr hat wesentlich zur effizienteren Abwicklung von ausländischen Rechtshilfegesuchen geführt.
Der zweitägige offizielle Besuch diente auch dem Informationsaustausch und Vergleich über die Voraussetzungen für Firmengründungen und Bankkontoeröffnungen sowie damit in Zusammenhang stehende Identifikationspflichten in beiden Ländern.
Liechtenstein, das das österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung übernommen hat, besitzt nur ein Untersuchungsgefängnis aber keine eigene Strafvollzugsanstalt. Auf Grund eines bilateralen Vertrages werden seit 1982 Liechtensteinische Häftlinge in österreichischen Haftanstalten untergebracht. Kieber-Beck dankte für die ausgezeichnete und für Liechtenstein äusserst hilfreiche Zusammenarbeit im Strafvollzug.
Die Vertretungsbefugnis österreichischer Anwälte vor liechtensteinischen Gerichten und die Stellung der Anwälte, insbesondere im Rahmen des Sorgfaltspflichtgesetzes und vor dem Hintergrund der Neuerungen in den EU-Geldwäscherichtlinien, war ebenso ein Thema wie allgemeine Fragen des Bankgeheimnisses.
Kontakt:
Gerlinde Manz-Christ, Stabsstelle Kommunikation und
Öffentlichkeitsarbeit, Tel. +423 236 61 80
Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel.: +423/236 67 22
Fax: +423/236 64 60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 607