Torbeshi-Minderheiten aus Kosovo - Rückkehr vorerst blockiert
Vaduz (ots)
Die aus dem Kosovo stammenden Asylsuchenden, deren bisherige Asylverfahren aus dem Jahr 1999 im September 2001 vom Staatsgrichtshof beurteilt und für verfassungsmässig erklärt worden sind, haben Ende Oktober 2001 neue Asylgesuche gestellt. Durch die neu gestellten Asylgesuche ist die Rückkehr dieser Personen vorerst blockiert und kann nicht wie vorgesehen im Dezember diesen Jahres abgeschlossen werden. In zwei Einzelfällen konnten die neuen Gesuche allerdings bereits entschieden werden und die betroffenen Personen sind in der zweiten Novemberwoche nach Kosovo zurück geschafft worden.
Das Ausländer- und Passamt ist daran, die neuen Eingaben der restlichen Fälle zu prüfen. Teilweise sind dazu weitere umfangreiche Abklärungen im Kosovo notwendig.
Das Ausländer- und Passamt geht davon aus, dass Mitte Januar die aktuellen Informationen vorliegen und dann auf Grund dieser Informationen die neuen Asylgesuche bearbeitet werden können.
Das UNO Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) und die internationale Verwaltung des Kosovo (UNMIK) befürchten bei einer grossen Rückkehrerzahl von Minderheiten aus europäischen Ländern eine Überforderung der Aufnahmekapazitäten und damit potentiell die Destabilisierung der Lage im Kosovo. Beide Organisationen bitten um ein «Schritt für Schritt Vorgehen», das den beschränkten Kapazitäten im Kosovo Rechnung trägt. So soll unter anderem die Einschulung der rückkehrenden Kinder sicher gestellt sein.
Liechtenstein ist sich mit UNHCR und UNMIK darin einig, dass die Rückkehr der Minderheiten aus Liechtenstein nicht zu einer Überforderung der Aufnahmestrukturen im Kosovo führen darf. Das Ausländer- und Passamt wird deshalb auch weiterhin in enger Koordination mit der UNO-Verwaltung im Kosovo die Rückführung von abgelehnten Asylsuchenden aus dieser Region organisieren. Im Falle der erwähnten zwei Personen, die Anfang November in den Kosovo zurück kehren mussten, hat sich diese Zusammenarbeit bestens bewährt.
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