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Fürstentum Liechtenstein

Torbeshi-Minderheiten aus Kosovo - Rückkehr vorerst blockiert

Vaduz (ots)

Die aus dem Kosovo stammenden Asylsuchenden, deren
bisherige Asylverfahren aus dem Jahr 1999 im September 2001 vom
Staatsgrichtshof beurteilt und für verfassungsmässig erklärt worden
sind, haben Ende Oktober 2001 neue Asylgesuche gestellt. Durch die
neu gestellten Asylgesuche ist die Rückkehr dieser Personen vorerst
blockiert und kann nicht wie vorgesehen im Dezember diesen Jahres
abgeschlossen werden. In zwei Einzelfällen konnten die neuen Gesuche
allerdings bereits entschieden werden und die betroffenen Personen
sind in der zweiten Novemberwoche nach Kosovo zurück geschafft
worden.
Das Ausländer- und Passamt ist daran, die neuen Eingaben der
restlichen Fälle zu prüfen. Teilweise sind dazu weitere umfangreiche
Abklärungen im Kosovo notwendig.
Das Ausländer- und Passamt geht davon aus, dass Mitte Januar die
aktuellen Informationen vorliegen und dann auf Grund dieser
Informationen die neuen Asylgesuche bearbeitet werden können.
Das UNO Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) und die internationale
Verwaltung des Kosovo (UNMIK) befürchten bei einer grossen
Rückkehrerzahl von Minderheiten aus europäischen Ländern eine
Überforderung der Aufnahmekapazitäten und damit potentiell die
Destabilisierung der Lage im Kosovo. Beide Organisationen bitten um
ein «Schritt für Schritt Vorgehen», das den beschränkten Kapazitäten
im Kosovo Rechnung trägt. So soll unter anderem die Einschulung der
rückkehrenden Kinder sicher gestellt sein.
Liechtenstein ist sich mit UNHCR und UNMIK darin einig, dass die
Rückkehr der Minderheiten aus Liechtenstein nicht zu einer
Überforderung der Aufnahmestrukturen im Kosovo führen darf. Das
Ausländer- und Passamt wird deshalb auch weiterhin in enger
Koordination mit der UNO-Verwaltung im Kosovo die Rückführung von
abgelehnten Asylsuchenden aus dieser Region organisieren. Im Falle
der erwähnten zwei Personen, die Anfang November in den Kosovo zurück
kehren mussten, hat sich diese Zusammenarbeit bestens bewährt.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl);
Tel. +423/236'67'22, Fax +423/236'64'60, Internet: www.presseamt.li;
Ressort: Präsidium/Regierungschef Otmar Hasler,
Sachbearbeitung: Ausländer und Passamt, Tel. +423/236'61'54.

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  • 12.12.2001 – 10:42

    Baustellenkoordinationsgesetz in Vernehmlassung

    Vaduz (ots) - Die Regierung hat den Entwurf zur Schaffung eines Gesetzes über die Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen bei Bauarbeiten genehmigt und interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis 28. Februar 2002 unterbreitet. Weitere Kreise oder Personen, die sich an der Vernehmlassung beteiligen wollen, können den Vernehmlassungsbericht bei der Regierungskanzlei beziehen. «Mit diesem Gesetz ...