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Fürstentum Liechtenstein

Regierungserklärung zur Rehabilitierung des Ehemaligen führungskaders der Landespolizei

Vaduz (ots)

Im Bericht der Parlamentarischen
Untersuchungskommission (PUK) betreffend die Liechtensteinische
Landespolizei vom 29. August 2001 wurde u.a. auch die Absetzung des
ehemaligen Führungskaders der Landespolizei untersucht. Dabei wurde
festgestellt, dass das ehemalige Polizeikader nicht in einem Ausmass
für die Probleme bei der Landespolizei verantwortlich war, welches
eine kollektive Absetzung gerechtfertigt hätte. Bei der Beratung des
PUK-Berichts im Landtag wurde eine Rehabilitierung des ehemaligen
Polizeikaders gefordert.
Die Regierung hat diese Forderung aufgenommen und in ihrer Sitzung
vom 18. Dezember 2001 folgende Erklärung verabschiedet:
Die Regierung vertritt bezugnehmend auf den Bericht der
Parlamentarischen Untersuchungskommission betreffend die
Liechtensteinische Landespolizei vom 29. August 2001 die Ansicht,
dass das ehemalige Führungskader der Landespolizei, namentlich
Walter Bühler, Burkat 586, 9497 Triesenberg
   Fridolin Meier, Popers 439, 9493 Mauren
   Hans Meier, Hinterdorf 4,9492 Eschen
   Herbert Meier, Waldteilstrasse 200, 9485 Nendeln
   Kurt Meier, Feldkircherstrasse 90, 9494 Schaan
   Wilfried Nägele, Rütelti 263, 9497 Triesenberg
nicht in dem vom damaligen externen Untersuchungsbeauftragten Dr.
Karasek festgestellten Ausmass für die Probleme bei der Landespolizei
verantwortlich war.
Die kollektive Absetzung durch die ehemalige Regierung ohne
konkrete Angabe von individuellen Gründen und Verfehlungen war
überstürzt, unverhältnismässig und über das Ziel hinausschiessend, da
auch im ehemaligen Kader die Notwendigkeit einer Reorganisation bei
der Landespolizei gesehen wurde. Die kollektive Absetzung des
ehemaligen Führungskaders hat bei den Betroffenen Fassungslosigkeit,
Schockzustände und Entsetzen ausgelöst. Darüber hinaus traten bei den
Betroffenen teils schwere gesundheitliche Auswirkungen auf. Die oben
genannten Personen hatten bis heute weder die Gelegenheit zu einer
öffentlichen Stellungnahme noch haben sie eine befriedigende
Erklärung oder Begründung erhalten, was ihre angeblichen Verfehlungen
gewesen sind.
Die Regierung ist der Meinung der Parlamentarischen
Untersuchungskommission und weist darauf hin, dass in diesen Fällen
tiefe menschliche Verletzungen geschehen sind, welche absolut unnötig
und vermeidbar gewesen und in der durchgeführten Form so nicht
nachvollziehbar sind. Die Regierung ist sich ihrer politischen und
menschlichen Verantwortung gegenüber den ehemaligen Kadermitgliedern
bewusst und drückt hiermit offiziell ihr Bedauern für die Vorfälle
der Jahre 1998/1999 aus. Ausserdem dankt die Regierung den ehemaligen
Kadermitgliedern der Landespolizei für ihren langjährigen und
verdienstvollen Einsatz, welchen sie im Interesse des Landes
geleistet haben.
Die Regierung nimmt ihre Verantwortung wahr, indem sie die
Betroffenen durch diese Erklärung öffentlich rehabilitiert und
weitere Formen der Wiedergutmachung prüft.»

Kontakt:

Ressort:
Inneres/Regierungsrat
Alois Ospelt

Sachbearbeitung:
Ressort Inneres
Teel. +423/236'60'74

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236 67 22
Fax +423/236 64 60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 639 1/3652

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