Regierungserklärung zur Rehabilitierung des Ehemaligen führungskaders der Landespolizei
Vaduz (ots)
Im Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) betreffend die Liechtensteinische Landespolizei vom 29. August 2001 wurde u.a. auch die Absetzung des ehemaligen Führungskaders der Landespolizei untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass das ehemalige Polizeikader nicht in einem Ausmass für die Probleme bei der Landespolizei verantwortlich war, welches eine kollektive Absetzung gerechtfertigt hätte. Bei der Beratung des PUK-Berichts im Landtag wurde eine Rehabilitierung des ehemaligen Polizeikaders gefordert.
Die Regierung hat diese Forderung aufgenommen und in ihrer Sitzung vom 18. Dezember 2001 folgende Erklärung verabschiedet:
Die Regierung vertritt bezugnehmend auf den Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission betreffend die Liechtensteinische Landespolizei vom 29. August 2001 die Ansicht, dass das ehemalige Führungskader der Landespolizei, namentlich
Walter Bühler, Burkat 586, 9497 Triesenberg Fridolin Meier, Popers 439, 9493 Mauren Hans Meier, Hinterdorf 4,9492 Eschen Herbert Meier, Waldteilstrasse 200, 9485 Nendeln Kurt Meier, Feldkircherstrasse 90, 9494 Schaan Wilfried Nägele, Rütelti 263, 9497 Triesenberg
nicht in dem vom damaligen externen Untersuchungsbeauftragten Dr. Karasek festgestellten Ausmass für die Probleme bei der Landespolizei verantwortlich war.
Die kollektive Absetzung durch die ehemalige Regierung ohne konkrete Angabe von individuellen Gründen und Verfehlungen war überstürzt, unverhältnismässig und über das Ziel hinausschiessend, da auch im ehemaligen Kader die Notwendigkeit einer Reorganisation bei der Landespolizei gesehen wurde. Die kollektive Absetzung des ehemaligen Führungskaders hat bei den Betroffenen Fassungslosigkeit, Schockzustände und Entsetzen ausgelöst. Darüber hinaus traten bei den Betroffenen teils schwere gesundheitliche Auswirkungen auf. Die oben genannten Personen hatten bis heute weder die Gelegenheit zu einer öffentlichen Stellungnahme noch haben sie eine befriedigende Erklärung oder Begründung erhalten, was ihre angeblichen Verfehlungen gewesen sind.
Die Regierung ist der Meinung der Parlamentarischen Untersuchungskommission und weist darauf hin, dass in diesen Fällen tiefe menschliche Verletzungen geschehen sind, welche absolut unnötig und vermeidbar gewesen und in der durchgeführten Form so nicht nachvollziehbar sind. Die Regierung ist sich ihrer politischen und menschlichen Verantwortung gegenüber den ehemaligen Kadermitgliedern bewusst und drückt hiermit offiziell ihr Bedauern für die Vorfälle der Jahre 1998/1999 aus. Ausserdem dankt die Regierung den ehemaligen Kadermitgliedern der Landespolizei für ihren langjährigen und verdienstvollen Einsatz, welchen sie im Interesse des Landes geleistet haben.
Die Regierung nimmt ihre Verantwortung wahr, indem sie die Betroffenen durch diese Erklärung öffentlich rehabilitiert und weitere Formen der Wiedergutmachung prüft.»
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