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Fürstentum Liechtenstein

Verordnung über die Anerkennung von Befähigungsnachweisen für Krankenpflegepersonal

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 18. Dezember
2001 die Verordnung über die Anerkennung beruflicher Diplome,
Prüfungszeugnisse und sonstiger Befähigungsnachweise für
Krankenpflegepersonal im Europäischen Wirtschaftsraum genehmigt.
Damit kommt Liechtenstein seinen Verpflichtungen als
EWR-Migliedsstaat nach.
Mit der Verordnung werden die Fähigkeitsnachweise von
Krankenschwestern und Krankenpflegern aus den anderen Vertragsstaaten
des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWRA) anerkannt.

Kontakt:

Ressort:
Gesundheit/Regierungsrat
Hansjörg Frick

Sachbearbeitung:
Ressort Gesundheit
Tel. +423/236'60'11

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 651 1/3682-6611

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