Verordnung über die Anerkennung von Befähigungsnachweisen für Krankenpflegepersonal
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 18. Dezember 2001 die Verordnung über die Anerkennung beruflicher Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstiger Befähigungsnachweise für Krankenpflegepersonal im Europäischen Wirtschaftsraum genehmigt. Damit kommt Liechtenstein seinen Verpflichtungen als EWR-Migliedsstaat nach.
Mit der Verordnung werden die Fähigkeitsnachweise von Krankenschwestern und Krankenpflegern aus den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWRA) anerkannt.
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