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Fürstentum Liechtenstein

Feuerbrandverordnung in Vernehmlassung

Vaduz (ots)

Die Regierung hat den Entwurf für
die Verordnung zur Bekämpfung des Feuerbrandes genehmigt und  
interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis 28. Februar 2002  
unterbreitet. Weitere Kreise oder Personen, die sich an der  
Vernehmlassung beteiligen wollen, können den  
Vernehmlassungsbericht bei der Regierungskanzlei beziehen. Der  
Verordnungsentwurf stellt eine Ausführungsverordnung dar, in  
welcher die Zuständigkeiten und Massnahmen bei der Bekämpfung des  
Feuerbrandes definiert werden.
Der Feuerbrand ist eine Bakterienkrankheit, welche eine eng  
begrenzte botanische Pflanzengruppe befallen kann. Dabei handelt  
es sich um kernobstartige Rosengewächse, die zusammen mit den  
Steinobst-, Rosen- und Spierstrauchartigen die eigentliche  
Familie der Rosengewächse ergibt. Von Feuerbrand befallen werden  
Kernobstbäume (Apfel, Birne und Quitte) und verschiedene Zier-  
und Wildgehölze. Für den Obstbau ist der Feuerbrand  
existenzbedrohend. Deshalb zielen alle Bekämpfungsmassnahmen  
darauf ab, den Obstbau in seiner jetzigen Form zu erhalten.
Die ursprünglich aus Nordamerika stammende hochinfektiöse  
Krankheit trat 1957 in Europa erstmals auf und wurde in der  
Schweiz 1989 nachgewiesen. In Liechtenstein wurde der Feuerbrand  
erstmals im Juni 2001 festgestellt. Eine daraufhin durchgeführte  
Kontrollkampagne zeigte, dass in fast allen Gemeinden Feuerbrand  
nachweisbar war.
Für ein schnelles, der Befallslage angepasstes Handeln hat die  
Regierung ein Konzept "Feuerbrand Bekämpfung" für unser Land  
eingeführt. Das Konzept enthält die Strategien und legt die  
Vorgehensweise bei den Kontrollen, die Bekämpfungsmassnahmen und  
die präventiven Massnahmen fest. Das Konzept soll jährlich  
aufgrund der Erfahrungen des vorhergehenden Jahres im In- und  
Ausland überarbeitet werden.

Kontakt:

Ressort: Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft/
Regierungsrat Alois Ospelt
Sachbearbeitung: Landwirtschaftsamt (+423/236'66'03)

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li

Nr. 50 2002/239-8203

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