Abschluss-Evaluation bei der Liechtensteinischen Landespolizei
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 29. Januar 2002 beschlossen, bei der Liechtensteinischen Landespolizei eine Untersuchung durchführen zu lassen. Mit dieser abschliessenden Evaluation werden zwei Zielsetzungen verfolgt. Einerseits wurde im Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission betreffend die Liechtensteinische Landespolizei vom 29. August 2001 unter anderem festgehalten, dass eine formelle Beurteilung, ob die in den Jahren 1998/1999 durchgeführte Reorganisation im Hinblick auf die anvisierten Ziele erfolgreich war, immer noch ausstehend ist. Darüber hinaus wurde in diesem Bericht auch deutlich, dass in Bezug auf die Polizeiführung Evaluationsbedarf besteht. Andererseits möchte die Regierung mit dieser Untersuchung aber auch feststellen, wie sich die Landespolizei in den letzten beiden Jahren weiterentwickelt hat und wie der aktuelle Stand im eingeleiteten Reform- und Strategieprozess aussieht. Dieser Aspekt ist insbesondere im Hinblick auf die zukünftigen Aufgabenstellungen und Herausforderungen, mit welcher die Landespolizei konfrontiert sein wird, wichtig. In diesem Sinn ist die von der Regierung beschlossene Evaluation als ein zentrales Instrument der Qualitätssicherung für den zukünftigen Entwicklungsprozess der Landespolizei und als wichtige Begleitmassnahme für die vom Landtag am 13. Dezember 2001 verabschiedete Personalplanung für die Jahre 2002 - 2007 zu verstehen.
Die Regierung hat an ihrer Sitzung 29. Januar 2002 auch beschlossen, dass mit der Durchführung dieser Evaluation ein international anerkanntes Expertenteam beauftragt wird. Der Regierung hat bei der Auswahl und Zusammensetzung des Expertenteams besonderes Augenmerk auf eine möglichst breite und hohe Qualifikation der Experten gelegt. Anforderungen an die Experten waren unter anderem grosse fachliche Kompetenz (langjährige Polizeierfahrung), methodische Kompetenz, wissenschaftliche Kompetenz (Tätigkeit in Forschung und Lehre bzw. in Aus- und Weiterbildung) und ein hohes Mass an Sozialkompetenz.
Die Regierung ist der Überzeugung, mit dem Expertenteam Dr. iur. Fritz Schaeren, Dipl. Ing. ETH Heinz A. Steffen und lic. iur. Felix Birchler unter der Leitung von Dr. iur. Fritz Schaeren eine Teamzusammensetzung gefunden zu haben, bei welcher alle Anforderungen erfüllt sind. Dipl. Ing. ETH Heinz A. Steffen ist ehemaliger Kommandant der Stadtpolizei Zürich und war bis zum 31. Dezember 2001 Direktor des schweizerischen Polizeiinstitutes in Neuenburg. Lic. iur. Felix Birchler war ehemaliger Stabschef und Kommandant-Stellvertreter der Stadtpolizei Zürich. Dr. iur. Fritz Schaeren ist heute selbständiger Unternehmensberater und hat bereits zahlreiche Beratungsmandate im Polizeiwesen betreut. Das Expertenteam wird die Arbeit anfangs Februar 2002 aufnehmen und der Regierung bis Mitte dieses Jahres einen entsprechenden Bericht vorlegen.
Die Abschluss-Evaluation ist Teil eines Massnahmenpaktes, auf welches von Innenminister Alois Ospelt im letzten Jahr bereits mehrmals hingewiesen hat und mit welchem mittelfristig ein substantieller Beitrag zur Stärkung der Landespolizei von innen heraus und zur Verbesserung der inneren Sicherheit des Landes geleistet wird. Erste umgesetzte Schritte in diesem Gesamtpaket waren der Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Personalplanung der Liechtensteinischen Landespolizei 2002 - 2007 und die Anpassung des Polizeigesetzes vom 12. Dezember 2001 sowie die Regierungserklärung zur Rehabilitierung des ehemaligen Führungskaders vom 18. Dezember 2001. Als nächste Schritte sind die Verabschiedung der Anpassung des Polizeigesetzes durch den Landtag sowie eine Detaillierung des Aus- und Weiterbildungskonzeptes geplant.
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Nr. 53 2002/317-2100